Investieren zum Jahreswechsel
Halbjahresabschreibung
Wie jedes Jahr spricht für die Investition vor dem Jahreswechsel, dass
noch eine Halbjahresabschreibung steuerlich zusteht, auch wenn man am
31.12. ein Wirtschaftsgut anschafft und in Betrieb nimmt. Handelt es sich
um ein geringwertiges Wirtschaftsgut, also mit einem Anschaffungswert von
nicht mehr als € 400,00 (netto), so kann der volle Betrag noch in diesem
Jahr steuerlich abgesetzt werden.
Vorzeitige Abschreibung
Wird ein Wirtschaftsgut noch vor Silvester angeschafft, so kann man heuer
den Steuerstundungseffekt der vorzeitigen Abschreibung nutzen. Dabei
können 30 % (inklusive der normalen Halbjahres-AfA) abgesetzt werden,
dafür hat man keine Steuerersparnis am Ende der Abschreibungsdauer. Die
vorzeitige Abschreibung bringt also keine zusätzliche Steuerersparnis –
die Steuern sind nur später zu bezahlen. Wie berichtet gilt die neue
vorzeitige Abschreibung für körperliche Wirtschaftsgüter mit einigen
Ausnahmen. Relevant ist der Anschaffungszeitpunkt und nicht der
Inbetriebnahmezeitpunkt.
Freibetrag für investierte Gewinne
Investitionen in bestimmte neue Wirtschaftsgüter ermöglichen es Ärzten,
die den Gewinn durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln, auch den
Freibetrag für investierte Gewinne zu nutzen. Dieser beträgt im Jahr 2009
10 % des Gewinnes. Wie berichtet wird dieser Freibetrag ab 2010 auf 13 %
erhöht und gilt auch bei Gewinnermittlung durch Bilanzierung.
Ein Verschieben einer Investition in das neue Jahr kann also zusätzliche
3 % steuerliche Absetzbarkeit bringen – dies ist also nicht nur ein
Steuerstundungsvorteil, sondern eine echte zusätzliche Steuerersparnis. Zu
beachten ist, dass der Freibetrag mit € 100.000,00 gedeckelt ist.
Fazit
Der steuerlich sinnvolle Investitionszeitpunkt hängt dieses Jahr von
mehreren Faktoren ab, die wiederum alle unterschiedliche gesetzliche
Bedingungen aufweisen. So sind jedenfalls auch die Rechtsform, die
Gewinnsituation, die Höhe der bereits getätigten Investitionen und die Art
der Gewinnermittlung zu beachten. Natürlich sind auch nicht steuerliche
Faktoren wie zum Beispiel Bankenrating und Liquidität in die Überlegungen
einzubeziehen. Die Situation jedes Arztes, welcher vor
Investitionsentscheidungen steht, muss individuell beleuchtet werden.
Stand: 12. August 2009