Übergangsregelung zur Verwertung von Anlaufverlusten
Bis 2006 durften Einnahmen-Ausgaben-Rechner Verluste der ersten drei Jahre ab Betriebseröffnung (= Anlaufverluste) zeitlich unbegrenzt in zukünftige Veranlagungszeiträume vortragen.
Seit 2007 ist eine Änderung der Rechtslage
eingetreten: Es dürfen nur die Verluste der drei vorangegangenen
Jahre vorgetragen werden.
Ohne der nun beschlossenen Übergangsregelung wären
Anlaufverluste, die in den Jahren vor 2004 entstanden sind, nur mehr
spätestens 2006 mit Gewinnen verrechenbar gewesen. Anlaufverluste, die
2004 bzw. 2005 bzw. 2006 entstanden sind, hätten spätestens mit Gewinnen
der Jahre 2007 bzw. 2008 bzw. 2009 ausgeglichen werden müssen.
Mit der Übergangsregelung ist klargestellt, dass Anlaufverluste zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden können. Hierbei zu beachten ist: Vor 2007 entstandene Anlaufverluste sind vorrangig gegenüber den ab 2007 erwirtschafteten Verlusten abzuziehen.
Stand: 15. Mai 2007