Ausgabe:
Sozialversicherungsrecht: Ausnahmeregelung für Kleinunternehmer im GSVG
Die Unfallversicherung von € 7,65 pro Monat (Wert 2008) bleibt jedoch
bestehen. Durch die Ausnahme von der Pflichtversicherung werden
jedoch keine Pensionszeiten erworben und es ist auch kein
Krankenversicherungsschutz gegeben.
Die Befreiung von der Pflichtversicherung setzt immer einen Antrag
voraus.
Voraussetzungen:
- Maximaler jährlicher Umsatz von € 30.000,00 (Umsatzgrenze entspricht jener der unechten Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer)
- Maximaler jährlicher Gewinn von € 4.188,12 (Wert 2008; Zwölffache der monatlichen ASVG-Geringfügigkeitsgrenze von derzeit € 349,01)
- Alternativ eine der drei folgenden Varianten:
-
- in den 60 letzten Monaten vor der Antragstellung darf nicht länger als 12 Monate eine GSVG-Pflichtversicherung bestanden haben oder
- der Antragsteller muss mindestens 65 Jahre (Männer)/mindestens 60 Jahre (Frauen) alt sein oder
- der Antragssteller muss mindestens 57 Jahre alt sein und in den letzten 5 Kalenderjahren vor Antragstellung darf weder die obige Umsatz- noch Gewinngrenze überschritten worden sein.
Im Nachhinein werden die Voraussetzungen anhand des Umsatz- und Einkommensteuerbescheides geprüft.
Stand: 15. Februar 2008