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Steuernews für Ärzte

  • Neuregelung von ärztlichen Hausapotheken

    Am 28.03.2006 trat eine Änderung des Apothekengesetzes in Kraft, die eine Neuregelung der ärztlichen Hausapotheken zum Inhalt hat. Diese Gesetzesänderung wurde notwendig, nachdem der Verfassungsgerichtshof am 14.10.2005 das Apothekengesetz diesbezüglich als verfassungswidrig erkannt hat. Nachfolgend stellen wir die Eckpunkte inklusive der Übergangsregelung des doch sehr komplexen Gesetzes dar. ...mehr

  • Die Sozialversicherung bei niedergelassenen Ärzten

    Niedergelassene Ärzte sind nach dem Freiberuflichen Sozialversicherungsgesetz (FSVG) pensions- und unfallversichert. In der Krankenversichrung gilt das so genannte Opting-Out. ...mehr

  • Kosten für die Praxisvertretung

    Bei Urlaub oder Krankenstand des Praxisinhabers werden in Arztpraxen häufig andere Ärzte als Praxisvertreter beschäftigt. ...mehr

  • Mehrfachversicherung - Änderungen bei der Beitragserstattung

    Bis 2004 galten Beiträge, die über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus entrichtet wurden, als Beiträge zur Höherversicherung, sofern nicht eine Rückerstattung beantragt wurde. Sie führten zu einem „besonderen Steigerungsbetrag“ und erhöhten so die Pension. Ab dem Beitragsjahr 2005 ist diese Möglichkeit entfallen. ...mehr

  • Abzugsfähigkeit von Kreditzinsen

    Grundsätzlich steht es einem Arzt frei, seine Ordination mit Eigen- oder Fremdmitteln zu finanzieren. Die Fremdfinanzierungskosten, die bei der Kreditfinanzierung von Betriebsausgaben anfallen, sind dabei als Betriebsausgabe abzugsfähig. ...mehr

Neuregelung von ärztlichen Hausapotheken

Ein-Arzt-Gemeinde:
In Gemeinden, in denen nur ein Arzt für Allgemeinmedizin mit Kassenvertrag seinen ständigen Berufssitz hat, wird die Regelversorgung mit Arzneimitteln durch die Hausapotheke geleistet. Die 4-Straßenkilometer-Sperrzone rund um eine Apotheke reicht nicht in diese Gemeinde hinein. Folglich bleibt die Hausapotheke in jenem Fall bestehen.
Die Bewilligung für eine neue ärztliche Hausapotheke wird unter folgenden Voraussetzungen erteilt: Es handelt sich um einen Allgemeinmediziner mit Kassenvertrag und in der Gemeinde befindet sich keine öffentliche Apotheke oder diese  ist mehr als 6 km entfernt.

Zwei-Arzt-Gemeinde:

In Gemeinden mit zwei Kassenvertragsärzten für Allgemeinmedizin wird eine Konzession für Apotheken möglich. Eine bereits bestehende Hausapotheke bleibt bis zum 65. Lebensjahr des Arztes, längstens aber 10 Jahre ab Konzessionserteilung bestehen. Die 4-Straßenkilometer-Sperrzone rund um eine Apotheke reicht im Gegensatz zur Ein-Arzt-Gemeinde in diese Gemeinde hinein. Die Frist für die tatsächliche Eröffnung einer Apotheke nach Konzessionserteilung wird von drei auf fünf Jahre verlängert.

Neue Hausapotheken (nach Inkrafttreten des Gesetzes)
haben in solchen Zwei-Arzt-Gemeinden bei Konzessionserteilung einer Apotheke einen Bestandsschutz von drei Jahren (analog geltendem Recht). In einer solchen Gemeinde gilt rund um eine Apotheke eine 4-Straßenkilometer-Sperrzone für Hausapotheken innerhalb des Gemeindegebietes.

Wechselt der Kassenvertragsarzt seinen Berufssitz in eine andere Gemeinde
, dann erlischt die Hausapothekenkonzession bzw. muss neu angesucht werden.

Drei-Arzt-Gemeinden (oder mehr):
In diesem Fall müssen Hausapotheken bei Eröffnung einer Apotheke nach drei Jahren schließen.

Lagerbestände
von Hausapotheken werden bei deren Schließung abgelöst. Die neuen Regelungen treten mit Kundmachung in Kraft. Für laufende Konzessionsverfahren gilt bis 31.10.2006 die alte Rechtslage.

Stand: 15. Mai 2006

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