ERHÖHUNG VON PENDLERPAUSCHALE UND PENDLEREURO

Die schlechte Nachricht für Pendler: Die Treibstoffpreise sind in den letzten Monaten extrem gestiegen. Die gute Nachricht: Die Pendlerpauschale wird für die Zeit von Mai 2022 bis Juni 2023 um 50 Prozent erhöht. Das gilt für alle Entfernungsstufen sowohl beim kleinen als auch beim großen Pendlerpauschale.

Der Pendlereuro wird für den oben genannten Zeitraum ebenfalls, und zwar von € 2 pro Kilometer der einfachen Strecke von der Wohnung zur Arbeitsstätte auf €2,50 erhöht.

Die neuen Beträge finden Sie in der untenstehenden Tabelle.

Wichtig für Arbeitnehmer:

Wer eine Pendlerpauschale in Anspruch nehmen will, muss verpflichtend eine Pendlerabfrage auf der Website des Bundesministerium für Finanzen durchführen https://pendlerrechner.bmf.gv.at/pendlerrechner/.

Das Ergebnis ist dem Arbeitgeber als Unterlage für die Lohnverrechnung zu übergeben. Die Pendlerpauschale vermindert die Lohnsteuerbemessungsgrundlage und wirkt daher unterschiedlich je nach der Höhe des jeweiligen Grenzsteuersatzes.

Der Pendlereuro wird pro Jahr gewährt und direkt von der errechneten Lohnsteuer abgezogen.

Wichtig für Arbeitgeber:

Sofern die technischen und organisatorischen Voraussetzungen es erlauben, sollte die Erhöhung von Pendlerpausale und Pendlereuro so rasch wie möglich, spätestens bis 32.8.2022 durch Aufrollung berücksichtigt werden.

Gerne können Sie uns für alle Details zur Pendlerpauschale kontaktieren. Wir beraten Sie gerne.

EWT – Experten mit Wissen und Teamgeist

Stand 30. Mai 2022

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