Investitionen rasch planen
Jetzt gilt es für Unternehmen ihre Investitionen rasch zu planen, um den Vorteil einer neuen Regelung zu lukrieren:
Der Nationalrat hat eine Erhöhung des Investitionsfreibetrags (IFB) für die Zeitspanne November 2025 bis Dezember 2026 von bisher 10 Prozent auf 20 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten beschlossen. Für Wirtschaftsgüter, die einen Beitrag zur Ökologisierung leisten, erhöht sich der Satz von bisher15 auf 22 Prozent. Die Obergrenze für begünstigte Investitionen beträgt weiterhin eine Million Euro.
Regierung und Parlament wollen mit diesem Gesetz neue Investitionen anregen, um die Konjunktur zu beleben.
Die Einschränkungen für die Inanspruchnahme des IFB gelten sinngemäß weiter (siehe auch Blogbeitrag vom 7. März 2023).
Diese Einschränkungen sind:
- Das abnutzbare Anlagevermögen muss nach dem 1. November 2025 hergestellt worden sein.
- Die betriebliche Nutzungsdauer muss mindestens vier Jahre betragen.
- Die Anlage muss einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte zuzurechnen sein.
Nicht herangezogen werden dürfen:
- Geringwertige Wirtschaftsgüter
- Wirtschaftsgüter mit einer besonderen Abschreibungsdauer (z.B. PKW und Kombi, wenn sie nicht elektrisch betrieben werden)
- Gebrauchte Wirtschaftsgüter
- Bestimmte unkörperliche Wirtschaftsgüter
- Bestimmte Anlagen im Bereich der fossilen Energieträger
Wir von EWT beraten Sie gerne, welche der von Ihnen geplanten Investitionen für den IFB in Frage kommen.
Ihre EWT – Experten mit Wissen und Teamgeist