Blitzlichter – Steuerliche Änderungen 2025

Erfahren Sie, welche steuerlichen Neuerungen laut Regierungsprogramm ab 2025 gelten – von Überstundenbegünstigung bis zur Abschaffung des Klimabonus. Jetzt informieren!

30
.
April
2025
0 Minuten Lesezeit

Ausgewählte steuerliche Änderungen, die im gemeinsamen Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und NEOS unter Steuern/Finanzen, veröffentlicht im Februar, zu finden sind:

 

Beim Einkommensteuergesetz (Neukodifizierung), der Lohnverrechnung und der Arbeitnehmerveranlagung soll es durch umfangreiche Maßnahmen zur Vereinfachung kommen.

  • Um Leistungsanreize zu setzen und Arbeitsstunden zu erhöhen, sollen ab 2027 Überstunden und Zuschläge, vorbehaltlich budgetärer Möglichkeiten, steuerlich in erweitertem Ausmaß begünstigt werden.
  • Ab dem 1.1.2026 soll der Zuverdienst von Personen in Alterspension neu geregelt werden, u.a.:  Befreiung von Sozialversicherungspflicht, Endbesteuerung (Abzugsteuer) des Einkommens aus dem Zuverdienst mit 25 %, Dienstgeber:in soll nur den halben Beitrag zur Pensions- und Krankenversicherung entrichten müssen.
  • Verbesserte steuerfreie Prämie für Mitarbeiter:innen von bis zu EUR 1.000 für 2025 und 2026.
  • Basispauschalierung inklusive Vorsteuerpauschale soll ab 2025 auf EUR 320.000 und damit 13, 5 % und ab 2026auf EUR 420.000 und damit 15 % angehoben werden. (bisher 6 % und 12 %)
  • Steuerliche Luxustangente bei KFZ soll ab 2027 auf EUR 55.000 angehoben werden.
  • Abschreibungsdauer betreffend Sonderabschreibungen sollen gesamt evaluiert und auf die tatsächliche Nutzungsdauer angepasst werden. Besonderes Augenmerk auf Ausrüstungsinvestitionen und Bauinvestitionen / Sanierung.
  • Grundfreibetrag bzw. Gewinnfreibetrag soll ab 1.1.2027, vorbehaltlich budgetärer Möglichkeiten auf15 % von Gewinnen bis zu EUR 50.000 angehoben werden. (bisher: 15 % von Gewinnen bis zu EUR 33.000)
  • Spitzensteuersatz EStG von 55 %soll um weitere 4 Jahre verlängert werden.
  • Noch 2025 soll es bei der Immobilienertragssteuer bezüglich Widmungsgewinnen zu einer steuerlich effektiveren Erfassung kommen. Gilt für juristische und natürliche Personen, Vereine und Gebietskörperschaften.

    Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit ist bis 2027 eine Senkung der Lohnnebenkosten geplant. Erfolgt u.a. durch Reduktion von Energiekosten und Bürokratiekosten.

 

Effizienz im Steuersystem (Auswahl)

  • Pflicht zur Belegausstellung bei Beträgen, bis EUR 35, soll abgeschafft werden. Weiters Vereinfachung der Registrierkasse, dem Wareneingangsbuch und der Kalte-Hände-Regelung (befreit gewisse Unternehmen mit sogenannten Umsätzen im Freien von der Registrierkassenpflicht)
  • Es sollen koordinierte und rechtssichere Rahmenbedingungen für grenzüberschreitendes Homeoffice geschaffen werden.

Förderwesen

  • Bestehende Maßnahmen sollen hinsichtlich Wirkung und Treffsicherheit evaluiert werden. Neue Förderungen sollen nur mehr befristet eingeführt werden.
  • Abschläge bei Förderungen und Reduktionen von Fördersätzen sollen umgesetzt werden.
  • Klimabonus wird abgeschafft. Teilkompensation ab 1.1.2026 für Pendler:innen (Absetzbetrag)
  • Bildungskarenz in bestehender Form wird abgeschafft. Ab 1.1.2026 soll es eine Nachfolgeregelung geben.
  • Handwerkerbonus soll auch 2025 weiterbestehen.

 

Weitere Anpassungen und Reformen

  • Digitalsteuer soll angepasst werden
  • Kilometergeld für Fahr- und Motorräder soll auf 25 Cent pro Kilometer reduziert werden.
  • USt-Nullsteuersatz für PV-Anlagen wird abgeschafft.
  • Motorbezogene Versicherungssteuer ist auf E-Autos ausgeweitet worden.
  • Tabaksteuer wird angehoben, gilt auch für alternative Erzeugnisse.
  • Krankenversicherungsbeträge für Pensionist:innen sollen auf 6 % ab dem 1.06.2025 angehoben werden.

Weiters sollen Betriebsausgaben stärker begünstigt werden.

Die hier genannten Änderungen stellen nur einen Auszug dar. Es bleibt, die legistische Umsetzung im 1. Halbjahr abzuwarten.