Absetzbetrag
Ein Absetzbetrag reduziert die Einkommensteuer direkt. Erfahre, welche Absetzbeträge es in Österreich gibt und wie sie steuerlich wirken.
Absetzbetrag – Direkte Steuerersparnis bei der Einkommensteuer
Definition
Ein Absetzbetrag ist ein Betrag, der von der berechneten Einkommensteuer direkt abgezogen wird – im Gegensatz zu zum Beispiel Werbungskosten oder Sonderausgaben, die die steuerliche Bemessungsgrundlage reduzieren. Dadurch senkt ein Absetzbetrag die tatsächlich zu zahlende Steuer und führt zu einer unmittelbaren Steuerersparnis. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Einkommensteuergesetz (EStG), insbesondere in § 33.Arten von AbsetzbeträgenIn Österreich gibt es mehrere Absetzbeträge, die je nach Lebenssituation, Einkommensart oder Familienstand zur Anwendung kommen:Alleinverdiener- und AlleinerzieherabsetzbetragKinderabsetzbetragVerkehrsabsetzbetragPendlereuro (als Sonderform)MehrkindzuschlagPensionistenabsetzbetrag (bei geringer Pension)Diese Beträge werden bei der Lohnverrechnung automatisch berücksichtigt, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, oder können über die Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden.Steuerliche WirkungEin Absetzbetrag vermindert direkt die Steuer, nicht nur die Bemessungsgrundlage. Beispiel: Wird ein Absetzbetrag von 400 € berücksichtigt, reduziert sich die Steuerlast um genau diesen Betrag – unabhängig vom Steuersatz. Bei Personen mit sehr niedrigem Einkommen kann ein Absetzbetrag auch zur Negativsteuer führen. Nicht alle Absetzbeträge sind negativsteuerfähig.Beantragung und AnwendungEinige Absetzbeträge werden automatisch ausgezahlt, wie bspw. der Kinderabsetzbetrag über die Familienbeihilfe. Andere, wie der Alleinverdienerabsetzbetrag, müssen aktiv im Formular L1 der Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden. Voraussetzung ist meist ein entsprechender Nachweis der Lebenssituation, etwa durch einen Meldezettel oder Familienstandsnachweis.Für Unternehmer:innen wirken sich Absetzbeträge bei der jährlichen Einkommensteuerveranlagung aus, sofern sie positive Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit erzielen und die persönlichen Voraussetzungen erfüllen.
Ein Absetzbetrag ist ein Betrag, der von der berechneten Einkommensteuer direkt abgezogen wird – im Gegensatz zu zum Beispiel Werbungskosten oder Sonderausgaben, die die steuerliche Bemessungsgrundlage reduzieren. Dadurch senkt ein Absetzbetrag die tatsächlich zu zahlende Steuer und führt zu einer unmittelbaren Steuerersparnis. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Einkommensteuergesetz (EStG), insbesondere in § 33.Arten von AbsetzbeträgenIn Österreich gibt es mehrere Absetzbeträge, die je nach Lebenssituation, Einkommensart oder Familienstand zur Anwendung kommen:Alleinverdiener- und AlleinerzieherabsetzbetragKinderabsetzbetragVerkehrsabsetzbetragPendlereuro (als Sonderform)MehrkindzuschlagPensionistenabsetzbetrag (bei geringer Pension)Diese Beträge werden bei der Lohnverrechnung automatisch berücksichtigt, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, oder können über die Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden.Steuerliche WirkungEin Absetzbetrag vermindert direkt die Steuer, nicht nur die Bemessungsgrundlage. Beispiel: Wird ein Absetzbetrag von 400 € berücksichtigt, reduziert sich die Steuerlast um genau diesen Betrag – unabhängig vom Steuersatz. Bei Personen mit sehr niedrigem Einkommen kann ein Absetzbetrag auch zur Negativsteuer führen. Nicht alle Absetzbeträge sind negativsteuerfähig.Beantragung und AnwendungEinige Absetzbeträge werden automatisch ausgezahlt, wie bspw. der Kinderabsetzbetrag über die Familienbeihilfe. Andere, wie der Alleinverdienerabsetzbetrag, müssen aktiv im Formular L1 der Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden. Voraussetzung ist meist ein entsprechender Nachweis der Lebenssituation, etwa durch einen Meldezettel oder Familienstandsnachweis.Für Unternehmer:innen wirken sich Absetzbeträge bei der jährlichen Einkommensteuerveranlagung aus, sofern sie positive Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit erzielen und die persönlichen Voraussetzungen erfüllen.
Quellen
BMF: Absetzbeträge – Überblick und gesetzliche Grundlagen (https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung/steuertarif-steuerabsetzbetraege/uebersicht-steuerabsetzbetraege.html); USP: Steuerliche Entlastung durch Absetzbeträge (https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/einkommensteuer-ueberblick/weitere-informationen-est/steuerabsetzbetraege.html)
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