Antragslose Arbeitnehmerveranlagung

Was ist die antragslose Arbeitnehmerveranlagung in Österreich? Wer profitiert davon und wann erfolgt sie automatisch? Jetzt mehr zur automatischen Steuergutschrift lesen.

Antragslose Arbeitnehmerveranlagung einfach erklärt

Definition

Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung ist ein automatisiertes Verfahren im österreichischen Steuerrecht, bei dem das Finanzamt eine Einkommensteuerveranlagung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Amts wegen durchführt – also ohne, dass ein Antrag gestellt werden muss. Ziel ist es, Steuerpflichtigen automatisch jene Beträge zu erstatten, auf die sie Anspruch haben, wenn keine Veranlagungspflicht besteht und kein Antrag eingereicht wurde.Anwendung in der PraxisDieses Verfahren kommt zur Anwendung, wenn eine Arbeitnehmerveranlagung nicht selbst beantragt wurde, das Finanzamt aber auf Basis vorliegender Daten eine Steuergutschrift errechnet. Dies geschieht in der Regel in der zweiten Jahreshälfte des Folgejahres bzw. spätestens zwei Jahre nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres. Eine antragslose Veranlagung erfolgt nur, wenn aus den gespeicherten Informationen eine Steuererstattung zu erwarten ist. Ergibt sich hingegen eine Nachzahlung, wird keine automatische Veranlagung durchgeführt.Beispiel: Wer im Jahr 2022 zu viel Lohnsteuer bezahlt hat und bis Ende 2024 keine Veranlagung beantragt, erhält spätestens 2024 automatisch eine Rückerstattung, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.Merkmale und VoraussetzungenDie wichtigsten Merkmale der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung:Keine Veranlagungspflicht: Die betroffene Person ist nicht zur Abgabe einer Arbeitnehmerveranlagung verpflichtet.Automatische Prüfung: Das Finanzamt prüft von sich aus, ob eine Steuergutschrift möglich ist.Ausschlussgründe: Liegen dem Finanzamt nicht alle erforderlichen Daten vor oder ist eine Nachzahlung zu erwarten, erfolgt keine automatische Veranlagung.Rückerstattung: Nur bei zu viel gezahlter Lohnsteuer.Zeitpunkt: In der Regel zwei Jahre nach dem betreffenden Steuerjahr.Relevanz für Steuerpflichtige und SteuerberatungDie antragslose Arbeitnehmerveranlagung ist insbesondere für Personen relevant, die keine umfassenden Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen geltend machen. Dennoch empfiehlt sich in vielen Fällen weiterhin die eigenständige Arbeitnehmer-veranlagung, da zusätzliche Absetzbeträge oder individuelle Kosten steuerlich geltend gemacht werden können, die bei der automatisierten Variante unberücksichtigt bleiben.Bei Änderungen in den persönlichen oder beruflichen Verhältnissen kann ein individuell eingereichter Antrag eine höhere Rückerstattung bringen als das antragslose Verfahren.

Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung ist ein automatisiertes Verfahren im österreichischen Steuerrecht, bei dem das Finanzamt eine Einkommensteuerveranlagung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Amts wegen durchführt – also ohne, dass ein Antrag gestellt werden muss. Ziel ist es, Steuerpflichtigen automatisch jene Beträge zu erstatten, auf die sie Anspruch haben, wenn keine Veranlagungspflicht besteht und kein Antrag eingereicht wurde.Anwendung in der PraxisDieses Verfahren kommt zur Anwendung, wenn eine Arbeitnehmerveranlagung nicht selbst beantragt wurde, das Finanzamt aber auf Basis vorliegender Daten eine Steuergutschrift errechnet. Dies geschieht in der Regel in der zweiten Jahreshälfte des Folgejahres bzw. spätestens zwei Jahre nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres. Eine antragslose Veranlagung erfolgt nur, wenn aus den gespeicherten Informationen eine Steuererstattung zu erwarten ist. Ergibt sich hingegen eine Nachzahlung, wird keine automatische Veranlagung durchgeführt.Beispiel: Wer im Jahr 2022 zu viel Lohnsteuer bezahlt hat und bis Ende 2024 keine Veranlagung beantragt, erhält spätestens 2024 automatisch eine Rückerstattung, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.Merkmale und VoraussetzungenDie wichtigsten Merkmale der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung:Keine Veranlagungspflicht: Die betroffene Person ist nicht zur Abgabe einer Arbeitnehmerveranlagung verpflichtet.Automatische Prüfung: Das Finanzamt prüft von sich aus, ob eine Steuergutschrift möglich ist.Ausschlussgründe: Liegen dem Finanzamt nicht alle erforderlichen Daten vor oder ist eine Nachzahlung zu erwarten, erfolgt keine automatische Veranlagung.Rückerstattung: Nur bei zu viel gezahlter Lohnsteuer.Zeitpunkt: In der Regel zwei Jahre nach dem betreffenden Steuerjahr.Relevanz für Steuerpflichtige und SteuerberatungDie antragslose Arbeitnehmerveranlagung ist insbesondere für Personen relevant, die keine umfassenden Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen geltend machen. Dennoch empfiehlt sich in vielen Fällen weiterhin die eigenständige Arbeitnehmer-veranlagung, da zusätzliche Absetzbeträge oder individuelle Kosten steuerlich geltend gemacht werden können, die bei der automatisierten Variante unberücksichtigt bleiben.Bei Änderungen in den persönlichen oder beruflichen Verhältnissen kann ein individuell eingereichter Antrag eine höhere Rückerstattung bringen als das antragslose Verfahren.

Quellen

Bundesministerium für Finanzen (BMF): Antragslose Arbeitnehmerveranlagung (https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerveranlagung/verfahren-arbeitnehmerinnenveranlagung/antragslose-arbeitnehmerinnenveranlagung.html); Arbeiterkammer Österreich (AK): Ratgeber zur Arbeitnehmerveranlagung (https://wien.arbeiterkammer.at/service/broschueren/steuerundgeld/Steuer-sparen_2025_rg_bf.pdf)

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