Bilanz

Die Bilanz zeigt die finanzielle Lage eines Unternehmens. Erfahre mehr über Aufbau, Gliederung und Bedeutung der Bilanz im österreichischen Steuerrecht.

Bilanz – Überblick über Vermögen und Schulden eines Unternehmens

Definition

Die Bilanz ist die Gegenüberstellung der Vermögensgegenstände und der Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag (Jahresabschluss). Neben der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist die Bilanz Hauptbestandteil eines Jahresabschlusses. Sie gliedert sich in Aktiva (Vermögenswerte) und Passiva (Kapital & Schulden).Aufbau und GliederungDie Aktiva (linke Seite der Bilanz) zeigen, wie das Kapital im Unternehmen verwendet wird – z. B. für Anlagevermögen oder Umlaufvermögen. Die Passiva (rechte Seite) stellen dar, woher die Mittel stammen – also Eigenkapital und Fremdkapital. Die Bilanz muss stets ausgeglichen sein, das heißt: Summe Aktiva = Summe Passiva.Wer ist bilanzierungspflichtig?In Österreich sind laut § 189 UGB Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG), große Personengesellschaften sowie Einzelunternehmen ab bestimmten Umsatzgrenzen verpflichtet, eine Bilanz zu erstellen. Kleinunternehmer:innen dürfen stattdessen eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen.Steuerliche Relevanz der BilanzDie Bilanz dient nicht nur der Darstellung der finanziellen Lage, sondern auch der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns nach dem Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG. In der Steuerberatung spielt sie eine zentrale Rolle bei der Unternehmensanalyse, Kreditwürdigkeit und bei steuerlichen Außenprüfungen.Elektronische Übermittlung und FristenDie Bilanz ist jährlich beim Finanzamt elektronisch einzureichen – für Kapitalgesellschaften zusätzlich beim Firmenbuch. Die Fristen zur Einreichung sind gesetzlich geregelt und hängen von der Unternehmensform ab.

Die Bilanz ist die Gegenüberstellung der Vermögensgegenstände und der Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag (Jahresabschluss). Neben der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist die Bilanz Hauptbestandteil eines Jahresabschlusses. Sie gliedert sich in Aktiva (Vermögenswerte) und Passiva (Kapital & Schulden).Aufbau und GliederungDie Aktiva (linke Seite der Bilanz) zeigen, wie das Kapital im Unternehmen verwendet wird – z. B. für Anlagevermögen oder Umlaufvermögen. Die Passiva (rechte Seite) stellen dar, woher die Mittel stammen – also Eigenkapital und Fremdkapital. Die Bilanz muss stets ausgeglichen sein, das heißt: Summe Aktiva = Summe Passiva.Wer ist bilanzierungspflichtig?In Österreich sind laut § 189 UGB Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG), große Personengesellschaften sowie Einzelunternehmen ab bestimmten Umsatzgrenzen verpflichtet, eine Bilanz zu erstellen. Kleinunternehmer:innen dürfen stattdessen eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen.Steuerliche Relevanz der BilanzDie Bilanz dient nicht nur der Darstellung der finanziellen Lage, sondern auch der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns nach dem Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG. In der Steuerberatung spielt sie eine zentrale Rolle bei der Unternehmensanalyse, Kreditwürdigkeit und bei steuerlichen Außenprüfungen.Elektronische Übermittlung und FristenDie Bilanz ist jährlich beim Finanzamt elektronisch einzureichen – für Kapitalgesellschaften zusätzlich beim Firmenbuch. Die Fristen zur Einreichung sind gesetzlich geregelt und hängen von der Unternehmensform ab.

Quellen

Unternehmensserviceportal–Bilanz (https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/steuerliche-gewinnermittlung/bilanz-und-guv.html); Unternehmensserviceportal–Buchführungspflicht (https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/steuerliche-gewinnermittlung/weitere-informationen-zur-steuerlichen-gewinnermittlung/betriebliches-rechnungswesen/buchfuehrungspflicht-und-buchfuehrung.html); BMF: Arten der Gewinnermittlung (https://findok.bmf.gv.at/findok/volltext(suche:Standardsuche)?segmentId=008722ba-5ad1-4064-ae0e-01f184c6b996)

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