Eigenverbrauch

Der Eigenverbrauch ist eine umsatzsteuerpflichtige Entnahme von Unternehmensgegenständen und -leistungen für private Zwecke. Erfahre mehr zur Definition und steuerlichen Behandlung.

Eigenverbrauch – Privatnutzung von Betriebsleistungen versteuern

Definition

Als Eigenverbrauch bezeichnet man die Entnahme von Waren, Leistungen oder sonstigen Vorteilen aus einem Unternehmen für private Zwecke des Unternehmers bzw. der Unternehmerin. Steuerlich handelt es sich dabei um einen umsatzsteuerpflichtigen Vorgang, da ein Teil der betrieblichen Leistung dem Unternehmen „entzogen“ wird. Die Besteuerung des Eigenverbrauchs ist im österreichischen Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt.Formen des EigenverbrauchsEs gibt zwei Hauptformen des Eigenverbrauchs:Entnahme von Gegenständen: z. B. ein Computer oder Lebensmittel aus dem Betrieb werden privat verwendet.Private Nutzung von Dienstleistungen: z. B. ein betriebliches Fahrzeug wird für private Fahrten genutzt.Auch die unentgeltliche Erbringung von Leistungen (z. B. Arbeitsleistungen für den privaten Wohnbereich) kann unter Eigenverbrauch fallen, wenn zuvor Vorsteuern geltend gemacht wurden.Steuerliche BehandlungDer Eigenverbrauch unterliegt der Umsatzsteuer. Bemessungsgrundlage ist der Nettowert der entnommenen Leistung oder Ware zum Zeitpunkt der Entnahme. Der Steuersatz richtet sich nach der Art der entnommenen Leistung. Unternehmen müssen den Eigenverbrauch im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) angeben.Für die Einkommensteuer ist zusätzlich der entnommene Gegenstand als Betriebseinnahme zu erfassen. Damit stellt der Eigenverbrauch sowohl ertrags- als auch umsatzsteuerlich eine relevante Größe dar.Praxisbeispiel und RelevanzEin typisches Beispiel ist die private Nutzung eines vorsteuerabzugsberechtigten Firmenwagens. Wird das Fahrzeug auch außerhalb der betrieblichen Tätigkeit verwendet, muss dieser Anteil als Eigenverbrauch versteuert werden. Dies betrifft insbesondere Einzelunternehmen oder Personengesellschaften, bei denen keine Trennung zwischen Geschäfts- und Privatvermögen vorliegt.

Als Eigenverbrauch bezeichnet man die Entnahme von Waren, Leistungen oder sonstigen Vorteilen aus einem Unternehmen für private Zwecke des Unternehmers bzw. der Unternehmerin. Steuerlich handelt es sich dabei um einen umsatzsteuerpflichtigen Vorgang, da ein Teil der betrieblichen Leistung dem Unternehmen „entzogen“ wird. Die Besteuerung des Eigenverbrauchs ist im österreichischen Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt.Formen des EigenverbrauchsEs gibt zwei Hauptformen des Eigenverbrauchs:Entnahme von Gegenständen: z. B. ein Computer oder Lebensmittel aus dem Betrieb werden privat verwendet.Private Nutzung von Dienstleistungen: z. B. ein betriebliches Fahrzeug wird für private Fahrten genutzt.Auch die unentgeltliche Erbringung von Leistungen (z. B. Arbeitsleistungen für den privaten Wohnbereich) kann unter Eigenverbrauch fallen, wenn zuvor Vorsteuern geltend gemacht wurden.Steuerliche BehandlungDer Eigenverbrauch unterliegt der Umsatzsteuer. Bemessungsgrundlage ist der Nettowert der entnommenen Leistung oder Ware zum Zeitpunkt der Entnahme. Der Steuersatz richtet sich nach der Art der entnommenen Leistung. Unternehmen müssen den Eigenverbrauch im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) angeben.Für die Einkommensteuer ist zusätzlich der entnommene Gegenstand als Betriebseinnahme zu erfassen. Damit stellt der Eigenverbrauch sowohl ertrags- als auch umsatzsteuerlich eine relevante Größe dar.Praxisbeispiel und RelevanzEin typisches Beispiel ist die private Nutzung eines vorsteuerabzugsberechtigten Firmenwagens. Wird das Fahrzeug auch außerhalb der betrieblichen Tätigkeit verwendet, muss dieser Anteil als Eigenverbrauch versteuert werden. Dies betrifft insbesondere Einzelunternehmen oder Personengesellschaften, bei denen keine Trennung zwischen Geschäfts- und Privatvermögen vorliegt.

Quellen

BMF: Umsatzsteuer und Eigenverbrauch (https://findok.bmf.gv.at/findok/volltext(suche:Standardsuche)?segmentId=03de6c81-d82f-4a9a-b552-4818c466e0aa); USP: Eigenverbrauch – Bemessungsgrundlage (https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/umsatzsteuer-ueberblick/weitere-informationen-zur-umsatzsteuer/weitere-steuertatbestaende-und-befreiungen/eigenverbrauch-bei-lieferungen-und-sonstigen-leistungen.html); WKO: Eigenverbrauch – Überblick und Beispiele (https://www.wko.at/steuern/eigenverbrauch)

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