Einkommensteuer

Erfahren Sie alles Wichtige zur Einkommensteuer in Österreich: Grundlagen, Berechnung, Freibeträge und Tipps zur Steueroptimierung mit professioneller Beratung.

Einkommensteuer in Österreich: Definition, Anwendung und Optimierung

Definition

Die Einkommensteuer ist eine direkte Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen (https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/N/215114.html)erhoben wird. In Österreich wird sie anhand eines progressiven Steuersystems, auch Stufentarif genannt, erhoben. Mit zunehmendem Einkommen steigt der Steuersatz. Der Tarif besteht einerseits aus einzelnen Prozentsätzen, die auf die jeweiligen Tarifstufen angewendet werden, und andererseits aus den Steuerabsetzbeträgen. Diese werden vom Ergebnis der Tarifberechnung direkt abgezogen. Aus der Kombination von Tarif und Absetzbeträgen ergibt sich der Steuerbetrag.AnwendungJede natürliche Person, die in Österreich ein steuerpflichtiges Einkommen erzielt, unterliegt der Einkommensteuer. Sie wird für verschiedene Einkunftsarten wie Löhne, Gehälter, selbständige Tätigkeiten oder Kapitalerträge erhoben.Die ersten € 13.308 des jährlichen Einkommens (https://www.usp.gv.at/services/suchen-und-finden/lexikon/einkommen.html) werden mit 0% besteuert (steuerfreies Existenzminimum). Für Einkommensteile darüber hinaus werden 20 Prozent an Einkommensteuer fällig. Bei einem Jahreseinkommen über € 21.617 steigt der Steuertarif (https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/einkommensteuer-ueberblick/weitere-informationen-est/tarifstufen.html) stufenweise mit der Höhe des Jahreseinkommens. Stand: 2025.Besondere MerkmaleDie Steuerpflicht richtet sich nach dem Einkommensteuergesetz (EStG). Besonders relevant sind die Steuerfreibeträge und Progressionsstufen, die die Höhe der Steuerlast beeinflussen. Durch Freibeträge wie beispielsweise den Alleinverdienerabsetzbetrag können Steuerpflichtige ihre Belastung reduzieren.Wichtige Aspekte für SteuerzahlerArbeitnehmer:innen in Österreich profitieren von der automatischen Lohnverrechnung durch den Arbeitgeber, während Selbständige ihre Einkommensteuer im Rahmen der jährlichen Steuererklärung selbst bzw. durch den / die Steuerberater:in berechnen und abführen müssen.Relevanz in der SteuerberatungSteuerberater:innen unterstützen bei der Optimierung der Steuerlast, der korrekten Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und der Nutzung von steuerlichen Vorteilen.

Die Einkommensteuer ist eine direkte Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen (https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/N/215114.html)erhoben wird. In Österreich wird sie anhand eines progressiven Steuersystems, auch Stufentarif genannt, erhoben. Mit zunehmendem Einkommen steigt der Steuersatz. Der Tarif besteht einerseits aus einzelnen Prozentsätzen, die auf die jeweiligen Tarifstufen angewendet werden, und andererseits aus den Steuerabsetzbeträgen. Diese werden vom Ergebnis der Tarifberechnung direkt abgezogen. Aus der Kombination von Tarif und Absetzbeträgen ergibt sich der Steuerbetrag.AnwendungJede natürliche Person, die in Österreich ein steuerpflichtiges Einkommen erzielt, unterliegt der Einkommensteuer. Sie wird für verschiedene Einkunftsarten wie Löhne, Gehälter, selbständige Tätigkeiten oder Kapitalerträge erhoben.Die ersten € 13.308 des jährlichen Einkommens (https://www.usp.gv.at/services/suchen-und-finden/lexikon/einkommen.html) werden mit 0% besteuert (steuerfreies Existenzminimum). Für Einkommensteile darüber hinaus werden 20 Prozent an Einkommensteuer fällig. Bei einem Jahreseinkommen über € 21.617 steigt der Steuertarif (https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/einkommensteuer-ueberblick/weitere-informationen-est/tarifstufen.html) stufenweise mit der Höhe des Jahreseinkommens. Stand: 2025.Besondere MerkmaleDie Steuerpflicht richtet sich nach dem Einkommensteuergesetz (EStG). Besonders relevant sind die Steuerfreibeträge und Progressionsstufen, die die Höhe der Steuerlast beeinflussen. Durch Freibeträge wie beispielsweise den Alleinverdienerabsetzbetrag können Steuerpflichtige ihre Belastung reduzieren.Wichtige Aspekte für SteuerzahlerArbeitnehmer:innen in Österreich profitieren von der automatischen Lohnverrechnung durch den Arbeitgeber, während Selbständige ihre Einkommensteuer im Rahmen der jährlichen Steuererklärung selbst bzw. durch den / die Steuerberater:in berechnen und abführen müssen.Relevanz in der SteuerberatungSteuerberater:innen unterstützen bei der Optimierung der Steuerlast, der korrekten Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und der Nutzung von steuerlichen Vorteilen.

Quellen

USP: Einkommenssteuer (https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/einkommensteuer-ueberblick.html); WKO: Einkommenssteuer-Überblick (https://www.wko.at/steuern/einkommensteuer-koerperschaftsteuer); bmf: Alleinverdienerabsetzberag (https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung/steuertarif-steuerabsetzbetraege/uebersicht-steuerabsetzbetraege.html)

Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren

Besuchen Sie uns in unserer Kanzlei im Herzen von Eisenstadt oder treffen Sie uns per Online Meeting - ganz nach Ihrem Wunsch!