Kapitalertragsteuer
Alles zur Kapitalertragsteuer in Österreich: Steuersätze, Abgeltungswirkung und steuerliche Vorteile bei der Kapitalbesteuerung.
Kapitalertragsteuer in Österreich: Steuersätze und Besteuerung von Kapital
Definition
Die Kapitalertragsteuer (KESt.) wird auf Einkünfte aus Kapitalvermögen erhoben. Sie ist eine Sonderform der Einkommensteuer und betrifft vor allem Zinserträge, Dividenden und Wertpapiererträge.AnwendungDie KESt, auch als Abgeltungssteuer bezeichnet, wird in der Regel direkt von der auszahlenden Stelle, wie Banken oder Unternehmen, einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Für natürliche Personen beträgt der Steuersatz in Österreich derzeit 27,5 %, für bestimmte Sparformen wie Girokonten oder Sparbücher 25 %.Besondere MerkmaleKapitalerträge sind durch die Abgeltungswirkung der KESt in der Regel endbesteuert und müssen nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Eine Ausnahme besteht bei grenzüberschreitenden Erträgen.Wichtige Aspekte für SteuerpflichtigeDie Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen ist bei ausländischen Kapitalerträgen relevant, um eine doppelte Steuerbelastung zu vermeiden.AusnahmenDer Sondersteuersatz ist für bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht anwendbar. Diese unterliegen dem Einkommensteuertarif. Davon sind unter anderem das Privatdarlehen, nicht öffentlich begebene Forderungswertpapiere, Einkünfte als stiller Gesellschafter und Versicherungsdienstleistungen (sofern steuerpflichtig) betroffen.Relevanz in der SteuerberatungEin Steuerberater unterstützt bei der Optimierung der Steuerlast und der korrekten Berücksichtigung von Kapitalerträgen in der Steuererklärung.
Die Kapitalertragsteuer (KESt.) wird auf Einkünfte aus Kapitalvermögen erhoben. Sie ist eine Sonderform der Einkommensteuer und betrifft vor allem Zinserträge, Dividenden und Wertpapiererträge.AnwendungDie KESt, auch als Abgeltungssteuer bezeichnet, wird in der Regel direkt von der auszahlenden Stelle, wie Banken oder Unternehmen, einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Für natürliche Personen beträgt der Steuersatz in Österreich derzeit 27,5 %, für bestimmte Sparformen wie Girokonten oder Sparbücher 25 %.Besondere MerkmaleKapitalerträge sind durch die Abgeltungswirkung der KESt in der Regel endbesteuert und müssen nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Eine Ausnahme besteht bei grenzüberschreitenden Erträgen.Wichtige Aspekte für SteuerpflichtigeDie Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen ist bei ausländischen Kapitalerträgen relevant, um eine doppelte Steuerbelastung zu vermeiden.AusnahmenDer Sondersteuersatz ist für bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht anwendbar. Diese unterliegen dem Einkommensteuertarif. Davon sind unter anderem das Privatdarlehen, nicht öffentlich begebene Forderungswertpapiere, Einkünfte als stiller Gesellschafter und Versicherungsdienstleistungen (sofern steuerpflichtig) betroffen.Relevanz in der SteuerberatungEin Steuerberater unterstützt bei der Optimierung der Steuerlast und der korrekten Berücksichtigung von Kapitalerträgen in der Steuererklärung.
Quellen
finanz.at: Kapitalertragssteuer (https://www.finanz.at/steuern/kapitalertragsteuer/); usp.gv.at: Kapitalertrassteuer (https://www.usp.gv.at/services/suchen-und-finden/lexikon/kapitalertragsteuer-kest.html); wko.at: Besteuerung Kapitalvermögen (https://www.wko.at/steuern/besteuerung-kapitalvermoegen)
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