Kilometergeld
Kilometergeld ist ein steuerfreier Kostenersatz für dienstliche Fahrten mit dem Privatfahrzeug. Erfahre mehr zu Höhe, Anspruch und Abrechnung im Steuerrecht.
Kilometergeld – Steuerfreie Reisekostenvergütung in Österreich
Definition
Das Kilometergeld ist ein pauschaler Kostenersatz für beruflich veranlasste Fahrten mit dem privaten Fahrzeug im Rahmen einer betrieblichen oder dienstlichen Tätigkeit. Es stellt einen steuerfreien Aufwandersatz dar, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Regelung ist insbesondere für Arbeitnehmer:innen, Unternehmer:innen und freie Dienstnehmer:innen von Bedeutung.
Voraussetzungen und Anwendung
Das amtliche Kilometergeld wird nur für tatsächlich gefahrene Dienstkilometer mit privaten Fahrzeugen (z. B. Pkw, Motorrad oder Fahrrad) und für maximal 30.000 Kilometer pro Kalenderjahr steuerfrei ausbezahlt. Dabei müssen die Fahrten eindeutig beruflich veranlasst sein und ordentlich dokumentiert werden – z. B. durch ein Fahrtenbuch oder eine entsprechende Reisekostenabrechnung.
Die Zahlung kann durch den Arbeitgeber erfolgen oder im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt geltend gemacht werden, wenn keine Erstattung erfolgt ist. Unternehmer:innen und freie Dienstnehmer:innen können das berechnete Kilometergeld in ihrer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung als Ausgabe ansetzen.
Steuerfreie Sätze (seit 1. Jänner 2025)
- Pkw: € 0,50 pro gefahrenen Kilometer
- Motorrad: € 0,50
- Fahrrad: € 0,50 (soll aber lt. Regierungsprogramm auf € 0,25 reduziert werden)
Zusätzlich können bei Mitnahme von Dienstreisenden bis zu € 0,05 je Kilometer pro Person steuerfrei ersetzt werden.
Steuerrechtliche Behandlung
Das Kilometergeld ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei, wenn es beispielsweise die vom Bundesministerium für Finanzen festgelegten Sätze nicht übersteigt und die Fahrten nachweislich beruflich veranlasst sind. Bei Unternehmer:innen gilt das Kilometergeld nur, wenn kein Fahrzeug im Betriebsvermögen vorhanden ist – andernfalls sind die tatsächlichen Betriebsausgaben zu ermitteln.
Quellen
(laufende Aktualisierungen); BMF: Kilometergeld (https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/kraftfahrzeuge/kilometergeld.html); USP: Kilometergeld (https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/weitere-steuern-und-abgaben/pendlerpauschale-und-kilometergeld.html)
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