Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung befreit Unternehmen mit geringem Jahresumsatz von der Umsatzsteuerpflicht. Erfahre, wer sie nutzen kann und was zu beachten ist.

Kleinunternehmerregelung – Umsatzsteuerbefreiung für Kleinstbetriebe

Definition

Die Kleinunternehmerregelung ist eine steuerliche Begünstigung gemäß § 6 Abs.1 Z 27 UStG, wonach Unternehmer:innen mit geringem Jahresumsatz keine Umsatzsteuer verrechnen und auch nicht abführen müssen. Ziel ist die Entlastung von Kleinstunternehmen durch Verwaltungsvereinfachung und Steuerbefreiung.

Voraussetzungen für die Anwendung

Die Regelung gilt für Unternehmer:innen, seit 1. Jänner 2025 mit einem Umsatz von nicht mehr als € 55.000 pro Jahr. Wird diese Grenze um mehr als 10 Prozent überschritten, fällt die Befreiung weg und alle weiteren Rechnungen sind steuerpflichtig. Bestimmte Umsätze, wie steuerfreie Vermietungen oder Hilfsgeschäfte werden dabei nicht eingerechnet.

Nebeneinkünfte zum Beispiel aus steuerfreier Vermietung oder Kapitalvermögen sind für die Grenze irrelevant, solange sie nicht unternehmerischer Natur sind.

Regelung

Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt:

  • darf keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen
  • kann keine Vorsteuer geltend machen
  • sollte einen Hinweis zur Steuerfreiheit, wie beispielsweise „Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung“ anbringen

Wird dennoch Umsatzsteuer verrechnet, schuldet das Unternehmen diese dem Finanzamt (sogenannte „Steuerschuld kraft Rechnungslegung“).

Option zur Regelbesteuerung

Unternehmer:innen können freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und sich für die Regelbesteuerung entscheiden. Dies kann sinnvoll sein, wenn hohe Vorsteuern anfallen, etwa bei Investitionen. Die Entscheidung bindet mindestens für fünf Jahre.

Quellen

USP: Umsatzsteuer für Kleinunternehmer:innen (https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/umsatzsteuer-ueberblick/weitere-informationen-zur-umsatzsteuer/weitere-steuertatbestaende-und-befreiungen/kleinunternehmen.html); WKO: Kleinunternehmerregelung (https://www.wko.at/steuern/kleinunternehmerregelung-umsatzsteuer)

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