Kommunalsteuer

Die Kommunalsteuer ist eine Abgabe an Gemeinden auf Basis der gezahlten Arbeitslöhne. Erfahre, wer sie zahlen muss und wie sie berechnet wird.

Kommunalsteuer – Gemeindesteuer auf Arbeitslöhne in Österreich

Definition

Die Kommunalsteuer ist eine Gemeindeabgabe, die in Österreich von unternehmerisch tätigen Betrieben auf die im Inland gezahlten Arbeitslöhne erhoben wird. Rechtsgrundlage ist das Kommunalsteuergesetz 1993 (KommStG). Es handelt sich um eine Abgabe an jene Gemeinde, in der sich eine Betriebsstätte des Unternehmens befindet. Der Steuersatz beträgt 3 % der Bemessungsgrundlage.Wer ist steuerpflichtig?Unternehmer:innen mit einer Betriebsstätte in Österreich, die Dienstnehmer:innen beschäftigen, sind kommunalsteuerpflichtig. Dabei ist unerheblich, ob es sich um Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften handelt. Auch Vereine oder ausländische Unternehmen mit Betriebsstätten in Österreich können betroffen sein. Von der Kommunalsteuer befreit sind unter anderem Körperschaften oder Personenvereinigungen, die einem genau definierten gemeinnützigen Zweck dienen.Bemessungsgrundlage und HöheDie Bemessungsgrundlage ist die Summe aller Arbeitslöhne, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses an Dienstnehmer:innen ausgezahlt werden – inklusive Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.Die Kommunalsteuer beträgt 3 % der Bemessungsgrundlage. Sie ist bis zum 15. des Folgemonats an die Gemeinde (Stadtkasse) abzuführen.Meldung und AbfuhrDie Meldung erfolgt über das Formular Kommunalsteuer-Erklärung (KommSt 1) und kann elektronisch über FinanzOnline abgegeben werden. Für Unternehmen in mehreren Gemeinden ist eine Aufteilung nach Gemeinden vorzunehmen. Fehlerhafte oder verspätete Abgaben können zu Säumniszuschlägen führen.Relevanz in der SteuerberatungIn der steuerlichen Praxis ist die Kommunalsteuer ein fixer Bestandteil der monatlichen Lohnverrechnung. Steuerberater:innen sorgen für die korrekte Berechnung, Fristwahrung und Aufteilung bei mehreren Betriebsstätten – und helfen bei der Abwicklung im Fall von Prüfungen durch Gemeinde oder Finanzamt.

Die Kommunalsteuer ist eine Gemeindeabgabe, die in Österreich von unternehmerisch tätigen Betrieben auf die im Inland gezahlten Arbeitslöhne erhoben wird. Rechtsgrundlage ist das Kommunalsteuergesetz 1993 (KommStG). Es handelt sich um eine Abgabe an jene Gemeinde, in der sich eine Betriebsstätte des Unternehmens befindet. Der Steuersatz beträgt 3 % der Bemessungsgrundlage.Wer ist steuerpflichtig?Unternehmer:innen mit einer Betriebsstätte in Österreich, die Dienstnehmer:innen beschäftigen, sind kommunalsteuerpflichtig. Dabei ist unerheblich, ob es sich um Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften handelt. Auch Vereine oder ausländische Unternehmen mit Betriebsstätten in Österreich können betroffen sein. Von der Kommunalsteuer befreit sind unter anderem Körperschaften oder Personenvereinigungen, die einem genau definierten gemeinnützigen Zweck dienen.Bemessungsgrundlage und HöheDie Bemessungsgrundlage ist die Summe aller Arbeitslöhne, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses an Dienstnehmer:innen ausgezahlt werden – inklusive Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.Die Kommunalsteuer beträgt 3 % der Bemessungsgrundlage. Sie ist bis zum 15. des Folgemonats an die Gemeinde (Stadtkasse) abzuführen.Meldung und AbfuhrDie Meldung erfolgt über das Formular Kommunalsteuer-Erklärung (KommSt 1) und kann elektronisch über FinanzOnline abgegeben werden. Für Unternehmen in mehreren Gemeinden ist eine Aufteilung nach Gemeinden vorzunehmen. Fehlerhafte oder verspätete Abgaben können zu Säumniszuschlägen führen.Relevanz in der SteuerberatungIn der steuerlichen Praxis ist die Kommunalsteuer ein fixer Bestandteil der monatlichen Lohnverrechnung. Steuerberater:innen sorgen für die korrekte Berechnung, Fristwahrung und Aufteilung bei mehreren Betriebsstätten – und helfen bei der Abwicklung im Fall von Prüfungen durch Gemeinde oder Finanzamt.

Quellen

USP: Kommunalsteuer (https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/kommunalsteuer.html); WKO: Kommunalsteuer (https://www.wko.at/lohnverrechnung/kommunalsteuer); FinanzOnline: Formular Kommunalsteuer (https://service.bmf.gv.at/service/anwend/formulare/show_mast.asp?Typ=SM&__ClFRM_STICHW_ALL=kommunalsteuer&searchsubmit=Suche)

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