Körperschaftsteuer
Lernen Sie die Grundlagen der Körperschaftsteuer kennen: Steuersatz, Mindeststeuer und wie Steuerberater bei der Optimierung helfen können.
Körperschaftsteuer in Österreich: Steuersatz und Optimierungsmöglichkeiten
Definition
Bei der Körperschaftsteuer (KöSt) handelt es sich um eine besondere Form der Einkommensteuer. Die Regelungen sind im Körperschaftsteuergesetz (KStG) definiert.
Zum Unterschied zur Einkommenssteuer, die für alle natürlichen Personen gilt, ist die Körperschaftssteuer (KöSt) die „Einkommensteuer“ von juristischen Personen. Dazu zählen Kapitalgesellschaften, Vereine, Anstalten und Genossenschaften, vorausgesetzt, dass diese keine Mitunternehmerschaften sind.
Körperschaften: Es handelt sich um rechtliche Gebilde, die als solche selbständig Träger von Rechten und Pflichten sind. Sie verfügen über eine eigene Rechtspersönlichkeit und handeln durch ihre Organe beziehungsweise gesetzlichen Vertreter.
Anwendung
Der Steuersatz für die Körperschaftssteuer beträgt aktuell 23 % vom steuerpflichtigen Einkommen, unabhängig von dessen Höhe. Die Körperschaftssteuer ist als linearer Tarif ausgestaltet.
Besondere Merkmale
Ein besonderer Aspekt ist die Mindestkörperschaftsteuer, die unabhängig vom erzielten Gewinn zu zahlen ist. Diese soll sicherstellen, dass Unternehmen eine Grundsteuerlast tragen.
Durch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten können Unternehmen ihre Steuerlast optimieren, z. B. durch Rücklagenbildung oder Investitionsprämien
Relevanz in der Steuerberatung
Steuerberater spielen eine wichtige Rolle bei der korrekten Ermittlung und Optimierung der Körperschaftsteuer, beispielsweise durch Geltendmachung von Freibeträgen.
Quellen
USP: Körperschaftssteuer (https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/koerperschaftsteuer-ueberblick.html); WKO: Körperschaftssteuer (https://www.wko.at/steuern/koest-koerperschaftsteuer); oesterreich.gv.at: Körperschaftssteuer (https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/K/Seite.992747.html)
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