Negativsteuer
Die Negativsteuer ist eine Gutschrift für Personen mit geringem Einkommen. Erfahre, wer Anspruch hat, wie sie berechnet wird und wie sie beantragt wird.
Negativsteuer – Steuer-Gutschrift bei niedrigem Einkommen
Definition
Die Negativsteuer, auch „Steuergutschrift“ genannt, ist eine Rückzahlung durch das Finanzamt an Personen, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen. Sie betrifft vor allem Teilzeitbeschäftigte, Lehrlinge, Ferialpraktikant:innen, Pflichtpraktikant:innen, geringfügig Beschäftigte und auch Pensionist:innen. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus dem Einkommensteuergesetz (EStG), insbesondere §§ 33.
Wer hat darauf Anspruch?
Anspruch auf Negativsteuer haben u.a.:
- Arbeitnehmer:innen, deren Einkommen unter dem Steuerfreibetrag liegt
- Pensionist:innen, die keine Einkommensteuer zahlen
- Lehrlinge
- Bezieher:innen der Pendlerpauschale
Eine spezielle Form der Negativsteuer gibt es für Alleinverdienende und Alleinerziehende. Verdienen sie wenig und können sie den Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsestzbetrag nicht zur Gänze ausnützen, erhalten sie diesen vom Finanzamt als Negativsteuer ausbezahlt. Ausschlaggebend ist die Anzahl der Kinder, ob sie ständig in Österreich leben und ob sie im je aktuellen Jahr mehr als sechs Monate Familienbeihilfe beziehen – nach der der Betrag gestaffelt ist.
Grundsätzlich hängt die Höhe der „Steuergutschrift“ von einbezahlten Sozialversicherungsbeiträgen und Absetzbeträgen ab.
Die Auszahlung erfolgt im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung über das Formular L1.
Beantragung und Auszahlung
Die Negativsteuer muss aktiv beantragt werden – entweder online über FinanzOnline oder über die App FinanzOnline mobil. Liegen die Voraussetzungen für eine antragslose Arbeitsnehmerveranlagung vor, so kann die Rückzahlung auch automatisch erfolgen.
Wichtig: Die Antragsfrist für die Arbeitnehmerveranlagung beträgt fünf Jahre rückwirkend, danach verfällt der Anspruch.
Quellen
https://ris.bka.gv.at; FinanzOnline: Arbeitnehmerveranlagung (https://finanzonline.bmf.gv.at/html/demo/Bearbeiten.html); finanz.at: Negativsteuer – Berechnung 2025 (https://www.finanz.at/steuern/negativsteuer/); BMF: Antragslose Arbeitnehmerveranlagung – einfach automatisch (https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerveranlagung/verfahren-arbeitnehmerinnenveranlagung/antragslose-arbeitnehmerinnenveranlagung.html)
Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren
Besuchen Sie uns in unserer Kanzlei im Herzen von Eisenstadt oder treffen Sie uns per Online Meeting - ganz nach Ihrem Wunsch!