Pendlereuro

Der Pendlereuro ist ein Absetzbetrag für Personen mit Pendlerpauschale in Österreich. Er mindert direkt die Lohnsteuer und beträgt € 2,00 je Kilometer Distanz.

Pendlereuro – Steuerliche Entlastung für Pendler in Österreich

Definition

Der Pendlereuro ist ein steuerlicher Absetzbetrag für Arbeitnehmer:innen in Österreich, die Anspruch auf das Pendlerpauschale haben. Er reduziert direkt die Lohnsteuerlast und beträgt € 2,00 pro Kilometer der einfachen Wegstrecke zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz. Teilzeitbeschäftigte erhalten den Betrag anteilig.

Anwendung des Pendlereuros

Der Pendlereuro steht allen Arbeitnehmer:innen zu, die auch Anspruch auf das Pendlerpauschale haben. Er wird zusätzlich zum Pendlerpauschale gewährt und stellt eine unmittelbare Steuerentlastung dar. Die Wegstrecke wird auf Basis des kürzesten Straßenwegs ermittelt. Teilzeitbeschäftigte, die im Kalenderjahr nicht durchgehend beschäftigt sind oder weniger als fünf Tage pro Woche arbeiten, haben Anspruch auf einen aliquoten Anteil des Pendlereuros. Der Arbeitgeber berücksichtigt den Pendlereuro bereits im Zuge der laufenden Lohnverrechnung.

Besondere Merkmale

Der Pendlereuro ist ein Absetzbetrag, der – im Gegensatz zu einem Freibetrag – die Lohnsteuer direkt reduziert. Voraussetzung ist die Vorlage eines aktuellen Pendlerrechners-Ergebnisses oder einer entsprechenden Erklärung durch die Arbeitnehmer:in.

Relevanz in der Steuerberatung

In der Steuerberatung ist der Pendlereuro, insbesondere bei der Erstellung von Arbeitnehmerveranlagungen sowie bei der Beratung zu Lohnabgaben relevant. Eine korrekte Berechnung und Berücksichtigung kann die Steuerbelastung senken. Besonders im Burgenland, wo viele Arbeitnehmer:innen weitere Arbeitswege auf sich nehmen, spielt der Pendlereuro eine große Rolle.

Quellen

Bmf: Pendlerrechner und Pendlereuro (https://www.bmf.gv.at/services/berechnungsprogramme/pendlerrechner-faq.html); WKO: Pendlerpauschale und Pendlereuro (https://www.wko.at/lohnverrechnung/pendlerpauschale-pendlereuro)

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