Stammkapital
Das Stammkapital ist das Grundkapital einer GmbH und dient der Finanzierung sowie dem Gläubigerschutz. Erfahre mehr zu Höhe, Einbringung und steuerlicher Bedeutung.
Stammkapital – Eigenmittel einer GmbH in Österreich
Definition
Das Stammkapital ist das im Gesellschaftsvertrag festgelegte Mindestkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Es stellt das finanzielle Fundament der Gesellschaft dar und dient vor allem dem Gläubigerschutz. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im GmbH-Gesetz (§ 6 GmbHG).
Höhe des Stammkapitals
Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt in Österreich aktuell € 10.000. Die notwendige Bareinlage beträgt € 5.000.
Funktion und steuerliche Relevanz
Das Stammkapital hat mehrere Funktionen:
- Finanzierungsfunktion: Grundlage für die unternehmerische Tätigkeit.
- Haftungsbegrenzung: Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Einlage beschränkt.
- Vertrauensschutz: Signalisiert den Gläubiger:innen die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens.
Steuerlich ist das Stammkapital nicht als Aufwand oder Ertrag zu behandeln. Es wird in der Bilanz auf der Passivseite als Eigenkapital ausgewiesen. Änderungen des Stammkapitals (z. B. Kapitalerhöhungen) müssen notariell beurkundet und im Firmenbuch eingetragen werden.
Quellen
WKO: Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Gründungsprivilegierung (https://www.wko.at/wirtschaftsrecht/gesellschaft-mit-beschraenkter-haftung-gmbh); USP: Stammeinlagen (https://startup.usp.gv.at/gruendung/ueberlegungen-im-vorfeld/weitere-informationen/stammeinlage-und-bankverfahren)
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