Steuerfreibetrag

Ein Steuerfreibetrag ein Betrag, der steuerfrei bleibt. Erfahre, welche Freibeträge es in Österreich gibt und wie sie wirken.

Steuerfreibetrag – Steuerfreie Teile des Einkommens in Österreich

Definition

Ein Steuerfreibetrag ist ein bestimmter Betrag, der nicht der Besteuerung unterliegt. Er reduziert somit die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage und führt zu einer geringeren Einkommensteuerlast. Freibeträge sind ein zentrales Instrument der Steuergerechtigkeit und sollen insbesondere niedrige Einkommen entlasten.

Arten von Steuerfreibeträgen

In Österreich gibt es verschiedene Steuerfreibeträge, die je nach Einkommensart und persönlicher Situation anwendbar sind. U.a.:

  • Allgemeiner Freibetrag im Rahmen der Lohnsteuer: z. B. für geringfügige Einkünfte.
  • Freibeträge laut Arbeitnehmerveranlagung (z. B. Werbungskostenpauschale).
  • Freibetragsbescheid: Für regelmäßig anfallende außergewöhnliche Belastungen oder Werbungskosten kann beim Finanzamt ein Freibetrag im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden.
  • Gewinnfreibetrag: Für Selbstständige und Unternehmer:innen bis zu 13 % des Gewinns (gedeckelt), siehe § 10 EStG.

Freibetrag vs. Absetzbetrag

Im Unterschied zu Absetzbeträgen, die direkt von der Steuer abgezogen werden, mindert der Freibetrag die steuerpflichtigen Einkünfte – die Bemessungsgrundlage, also die Bruttoeinkünfte abzüglich der SV-Beiträge. Dadurch wirkt er sich indirekt auf die Steuerhöhe aus. Absetzbeträge, wie beispielsweise der Alleinerzieherabsetzbetrag, wird hingegen direkt von der errechneten Steuer abgezogen und vermindert die Steuerschuld.

Einfach gemerkt:
Absetzbeträge mindern die direkt zu zahlende Steuer.
Freibeträge reduzieren die Bemessungsgrundlage für die Steuerberechnung.

Beantragung und steuerliche Wirkung

Einige Freibeträge werden automatisch berücksichtigt, andere müssen aktiv beantragt werden – etwa durch Eintragung in das Formular L1 bei der Arbeitnehmerveranlagung oder über den Freibetragsbescheid. Bei Selbstständigen wird der Gewinnfreibetrag im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht.

Quellen

BMF: Gewinnfreibetrag und andere Freibeträge (https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/steuerliche-gewinnermittlung/weitere-informationen-zur-steuerlichen-gewinnermittlung/betriebseinnahmen-und-ausgaben/gewinnfreibetrag.html); USP: Freibeträge und Absetzbeträge (https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/einkommensteuer-ueberblick.html); WKO: Gewinnfreibetrag (https://www.wko.at/steuern/gewinnfreibetrag-faq)

Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren

Besuchen Sie uns in unserer Kanzlei im Herzen von Eisenstadt oder treffen Sie uns per Online Meeting - ganz nach Ihrem Wunsch!