UID-Nummer
Die UID-Nummer dient der Identifikation von Unternehmen im innergemeinschaftlichen Warenverkehr. Erfahre mehr über Beantragung, Aufbau und steuerliche Bedeutung.
UID-Nummer – Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Österreich
Definition
Die UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) ist eine europäische Kennnummer, die zur Identifikation von Unternehmen im innergemeinschaftlichen Handel dient. Sie ermöglicht die korrekte Abwicklung von umsatzsteuerfreien Lieferungen und Leistungen innerhalb der EU. Rechtsgrundlage ist das Umsatzsteuergesetz (UStG), Art. 28.Aufbau der UID-NummerIn Österreich beginnt die UID-Nummer stets mit dem Länderkürzel „ATU“, gefolgt von acht Ziffern (z. B. ATU12345678). Sie ist eindeutig einem Unternehmen zugeordnet und wird vom Finanzamt nach erfolgreicher steuerlicher Erfassung vergeben.Wer braucht eine UID-Nummer?Erstens: Die Angabe der eigenen UID-Nummer ist auf allen Ausgangsrechnungen, für die das Recht auf Vorsteuerabzug besteht, erforderlich. Zweitens: Die UID-Nummer des Kunden benötigen sie auf Ausgangsrechnungen für Lieferungen und Leistungen im In-und Ausland.Grundsätzlich benötigen Unternehmen eine UID-Nummer, wenn sie:Waren oder Dienstleistungen innerhalb der EU erbringen oder beziehenim Reverse-Charge-Verfahren tätig sindund somit zur Abgabe von Zusammenfassenden Meldungen (ZM) verpflichtet sindAuch Kleinunternehmer:innen können eine UID-Nummer beantragen, wenn sie im innergemeinschaftlichen Raum tätig werden wollen – jedoch ohne Berechtigung zum Vorsteuerabzug.Beantragung und VerwendungDie UID-Nummer wird über FinanzOnline oder direkt beim zuständigen Finanzamt beantragt. Sie muss in der Rechnungslegung, ZM und beim EU-weiten Handel korrekt verwendet werden. Unternehmer:innen sind verpflichtet, die UID-Nummer ihrer Geschäftspartner einerseits über finanzonline oder andererseits bei grenzüberschreitendem Handel über das MIAS-System der EU-Kommission zu überprüfen.
Die UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) ist eine europäische Kennnummer, die zur Identifikation von Unternehmen im innergemeinschaftlichen Handel dient. Sie ermöglicht die korrekte Abwicklung von umsatzsteuerfreien Lieferungen und Leistungen innerhalb der EU. Rechtsgrundlage ist das Umsatzsteuergesetz (UStG), Art. 28.Aufbau der UID-NummerIn Österreich beginnt die UID-Nummer stets mit dem Länderkürzel „ATU“, gefolgt von acht Ziffern (z. B. ATU12345678). Sie ist eindeutig einem Unternehmen zugeordnet und wird vom Finanzamt nach erfolgreicher steuerlicher Erfassung vergeben.Wer braucht eine UID-Nummer?Erstens: Die Angabe der eigenen UID-Nummer ist auf allen Ausgangsrechnungen, für die das Recht auf Vorsteuerabzug besteht, erforderlich. Zweitens: Die UID-Nummer des Kunden benötigen sie auf Ausgangsrechnungen für Lieferungen und Leistungen im In-und Ausland.Grundsätzlich benötigen Unternehmen eine UID-Nummer, wenn sie:Waren oder Dienstleistungen innerhalb der EU erbringen oder beziehenim Reverse-Charge-Verfahren tätig sindund somit zur Abgabe von Zusammenfassenden Meldungen (ZM) verpflichtet sindAuch Kleinunternehmer:innen können eine UID-Nummer beantragen, wenn sie im innergemeinschaftlichen Raum tätig werden wollen – jedoch ohne Berechtigung zum Vorsteuerabzug.Beantragung und VerwendungDie UID-Nummer wird über FinanzOnline oder direkt beim zuständigen Finanzamt beantragt. Sie muss in der Rechnungslegung, ZM und beim EU-weiten Handel korrekt verwendet werden. Unternehmer:innen sind verpflichtet, die UID-Nummer ihrer Geschäftspartner einerseits über finanzonline oder andererseits bei grenzüberschreitendem Handel über das MIAS-System der EU-Kommission zu überprüfen.
Quellen
BMF: UID-Nummer – Grundlagen und Vorschriften (https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/umsatzsteuer-ueberblick/weitere-informationen-zur-umsatzsteuer/umsaetze-mit-auslandsbezug/umsatzsteuer-identifikationsnummer.html); USP: UID-Nummer beantragen und verwenden (https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/umsatzsteuer-ueberblick/weitere-informationen-zur-umsatzsteuer/umsaetze-mit-auslandsbezug/umsatzsteuer-identifikationsnummer.html); EU-Kommission: MIAS-UID-Prüfung (https://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/)
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