Vorsteuer
Die Vorsteuer ist die von Unternehmen bezahlte Umsatzsteuer auf Eingangsleistungen, die vom Finanzamt rückerstattet wird. Erfahre mehr über Voraussetzungen und Abzugsmöglichkeiten.
Vorsteuer – Vorsteuerabzug für Unternehmen in Österreich
Definition
Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen bezahlt. Wenn diese Leistungen für unternehmerische Zwecke verwendet werden, kann die bezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt als Vorsteuer abgezogen werden. Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 12 des Umsatzsteuergesetzes (UStG).Wer ist vorsteuerabzugsberechtigt?Vorsteuerabzugsberechtigt sind Unternehmer:innen, die umsatzsteuerpflichtig sind. Nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind in der Regel:Kleinunternehmer:innen (wenn sie nicht zur Regelbesteuerung optieren)Unternehmer:innen, die ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze tätigen (z. B. im Bereich Gesundheitswesen oder Bildung)Private Konsument:innenVoraussetzungen für den VorsteuerabzugDamit ein Vorsteuerabzug möglich ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:Die Eingangsleistung dient dem Unternehmen (keine private Nutzung).Eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen Pflichtangaben gemäß § 11 UStG liegt vor.Die Leistung wurde tatsächlich erbracht und die Rechnung bezahlt.Der Leistende ist ein inländisches oder im EU-Ausland registriertes Unternehmen mit gültiger UID-Nummer.Abwicklung im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)Die Vorsteuer wird in der monatlichen oder vierteljährlichen UVA (je nach Unternehmensgröße) gegenüber der Umsatzsteuerzahllast gegengerechnet. Ergibt sich ein Überschuss an Vorsteuer, wird dieser vom Finanzamt gutgeschrieben oder erstattet.Vorsteuerabzug bei gemischter NutzungBei gemischt genutzten Leistungen (betriebliche und private Nutzung) ist die Vorsteuer nur anteilig abziehbar. Für Investitionen in das Unternehmen, die auch privat genutzt werden (z. B. Fahrzeuge, Arbeitszimmer), sind besondere Regelungen zu beachten.
Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen bezahlt. Wenn diese Leistungen für unternehmerische Zwecke verwendet werden, kann die bezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt als Vorsteuer abgezogen werden. Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 12 des Umsatzsteuergesetzes (UStG).Wer ist vorsteuerabzugsberechtigt?Vorsteuerabzugsberechtigt sind Unternehmer:innen, die umsatzsteuerpflichtig sind. Nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind in der Regel:Kleinunternehmer:innen (wenn sie nicht zur Regelbesteuerung optieren)Unternehmer:innen, die ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze tätigen (z. B. im Bereich Gesundheitswesen oder Bildung)Private Konsument:innenVoraussetzungen für den VorsteuerabzugDamit ein Vorsteuerabzug möglich ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:Die Eingangsleistung dient dem Unternehmen (keine private Nutzung).Eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen Pflichtangaben gemäß § 11 UStG liegt vor.Die Leistung wurde tatsächlich erbracht und die Rechnung bezahlt.Der Leistende ist ein inländisches oder im EU-Ausland registriertes Unternehmen mit gültiger UID-Nummer.Abwicklung im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)Die Vorsteuer wird in der monatlichen oder vierteljährlichen UVA (je nach Unternehmensgröße) gegenüber der Umsatzsteuerzahllast gegengerechnet. Ergibt sich ein Überschuss an Vorsteuer, wird dieser vom Finanzamt gutgeschrieben oder erstattet.Vorsteuerabzug bei gemischter NutzungBei gemischt genutzten Leistungen (betriebliche und private Nutzung) ist die Vorsteuer nur anteilig abziehbar. Für Investitionen in das Unternehmen, die auch privat genutzt werden (z. B. Fahrzeuge, Arbeitszimmer), sind besondere Regelungen zu beachten.
Quellen
USP: Vorsteuer (https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/umsatzsteuer-ueberblick/vorsteuerabzug.html); WKO: Umsatzsteuer und Vorsteuer (https://www.wko.at/steuern/umsatzsteuer-vorsteuer-kurzinfo)
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