Werbeabgabe
Die Werbeabgabe wird auf entgeltliche Werbung in Print, Rundfunk und Online erhoben. Erfahre mehr über Bemessungsgrundlage, Ausnahmen und Abfuhrpflicht.
Werbeabgabe – Steuer auf entgeltliche Werbung in Österreich
Definition
Die Werbeabgabe ist eine besondere Form der Steuer, die in Österreich auf entgeltliche Werbung in bestimmten Medien erhoben wird. Rechtsgrundlage ist das Werbeabgabegesetz (WAG). Sie betrifft vor allem Werbeaufträge in Printmedien, Rundfunk und auf bestimmten Online-Plattformen, sofern sie im Inland erbracht oder verwertet werden.
Steuerpflicht und Bemessung
Steuerpflichtig ist der Auftraggeber der Werbung, unabhängig davon, ob er Unternehmer:in oder Privatperson ist. Die Werbeabgabe wird auf das Entgelt für die Veröffentlichung erhoben – einschließlich Nebenkosten und Agenturprovisionen.
Die Steuersätze betragen (Stand 2024):
- 5 % für Zeitungen, Zeitschriften, Plakate
- 5 % für Rundfunkwerbung (Radio und TV)
- 5 % für Onlinewerbung, sofern sie in Österreich verwertet wird
- Die Werbeabgabe fällt auch dann an, wenn ausländische Medien beauftragt werden, sofern die Zielgruppe in Österreich liegt.
Ausnahmen und Nichtbesteuerung
Nicht alle Werbeformen sind von der Werbeabgabe betroffen. Ausgenommen sind z. B.:
- Werbung auf eigener Website eines Unternehmens
- Direktmarketing, wie persönliche E-Mails oder Briefe
- Sponsoring ohne Werbecharakter
- Werbung in sozialen Netzwerken, wenn keine entgeltliche Veröffentlichung erfolgt
Abgabe und Meldung
Die Werbeabgabe ist monatlich bis zum 15. des Folgemonats mittels Formular Werbeabgabe zu melden und zu entrichten. Die Einreichung erfolgt über FinanzOnline.
Steuerberater:innen übernehmen häufig die korrekte Abwicklung und Prüfung der Werbepflicht – insbesondere bei Kampagnen mit internationalen Agenturen oder digitalen Medien.
Quellen
BMF: Werbeabgabe – Informationen und Gesetzestext (https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/steuern-von-a-bis-z/werbeabgabe.html); USP: Werbeabgabe – Allgemein (https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/weitere-steuern-und-abgaben/werbeabgabe.html); WKO: Werbeabgabe – Höhe und Entrichtung (https://www.wko.at/steuern/werbeabgabe)
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