Wirtschaftsjahr
Das Wirtschaftsjahr ist der Zeitraum, für den Unternehmen ihre Buchführung führen und den Gewinn ermitteln. Erfahre mehr zu Kalenderjahr und abweichendem Wirtschaftsjahr.
Wirtschaftsjahr – Zeitraum für Buchführung und Besteuerung
Definition
Das Wirtschaftsjahr ist der Zeitraum, in dem ein Unternehmen seine Buchführung und Gewinnermittlung durchführt. Es bildet die Grundlage für die Veranlagung zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer und muss zwölf Monate umfassen. In Österreich gilt grundsätzlich das Kalenderjahr als Wirtschaftsjahr, sofern es nicht anders beantragt wird.Kalenderjahr versus abweichendes WirtschaftsjahrIn der Regel entspricht in Österreich das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr (1. Jänner bis 31. Dezember). Unternehmen haben jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, ein abweichendes Wirtschaftsjahr zu beantragen – etwa bei saisonalen Schwankungen oder bei Tochterunternehmen internationaler Konzerne, die sich an internationale Bilanzstichtage anpassen müssen.Das abweichende Wirtschaftsjahr muss beim Finanzamt beantragt und genehmigt werden. Es beginnt z. B. am 1. Juli und endet am 30. Juni des Folgejahres.Relevanz für die BesteuerungDas Wirtschaftsjahr ist für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG (doppelte Buchhaltung) maßgeblich. Es bestimmt:den Zeitraum der Buchführungdie Abschreibungendie Zurechnung von Erträgen und Aufwendungenden Zeitpunkt der SteuerpflichtBei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) hingegen ist das Kalenderjahr verpflichtend.Umstellung und ÜbergangsregelungenDie Umstellung von Kalenderjahr auf ein abweichendes Wirtschaftsjahr (oder umgekehrt) muss gut begründet werden. In der Praxis erfordert dies eine sorgfältige Abstimmung mit dem Steuerberater sowie die Meldung an das Finanzamt. Für Rumpfwirtschaftsjahre, die bei Änderung eines Geschäftsjahres zustande kommen, gelten besondere Übergangsregelungen.Exkurs Rumpfwirtschaftsjahr: Erfolgt die Gründung des Unternehmens beispielsweise im Mai und man möchte das Geschäftsjahr künftig an das Kalenderjahr anpassen, so bezeichnet man den Zeitraum von acht Monaten (Mai–Dezember) als Rumpfwirtschaftsjahr.
Das Wirtschaftsjahr ist der Zeitraum, in dem ein Unternehmen seine Buchführung und Gewinnermittlung durchführt. Es bildet die Grundlage für die Veranlagung zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer und muss zwölf Monate umfassen. In Österreich gilt grundsätzlich das Kalenderjahr als Wirtschaftsjahr, sofern es nicht anders beantragt wird.Kalenderjahr versus abweichendes WirtschaftsjahrIn der Regel entspricht in Österreich das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr (1. Jänner bis 31. Dezember). Unternehmen haben jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, ein abweichendes Wirtschaftsjahr zu beantragen – etwa bei saisonalen Schwankungen oder bei Tochterunternehmen internationaler Konzerne, die sich an internationale Bilanzstichtage anpassen müssen.Das abweichende Wirtschaftsjahr muss beim Finanzamt beantragt und genehmigt werden. Es beginnt z. B. am 1. Juli und endet am 30. Juni des Folgejahres.Relevanz für die BesteuerungDas Wirtschaftsjahr ist für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG (doppelte Buchhaltung) maßgeblich. Es bestimmt:den Zeitraum der Buchführungdie Abschreibungendie Zurechnung von Erträgen und Aufwendungenden Zeitpunkt der SteuerpflichtBei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) hingegen ist das Kalenderjahr verpflichtend.Umstellung und ÜbergangsregelungenDie Umstellung von Kalenderjahr auf ein abweichendes Wirtschaftsjahr (oder umgekehrt) muss gut begründet werden. In der Praxis erfordert dies eine sorgfältige Abstimmung mit dem Steuerberater sowie die Meldung an das Finanzamt. Für Rumpfwirtschaftsjahre, die bei Änderung eines Geschäftsjahres zustande kommen, gelten besondere Übergangsregelungen.Exkurs Rumpfwirtschaftsjahr: Erfolgt die Gründung des Unternehmens beispielsweise im Mai und man möchte das Geschäftsjahr künftig an das Kalenderjahr anpassen, so bezeichnet man den Zeitraum von acht Monaten (Mai–Dezember) als Rumpfwirtschaftsjahr.
Quellen
BMF: Einnahmen- Ausgabenrechnung, Kalenderjahr (https://findok.bmf.gv.at/findok/volltext(suche:Standardsuche)?dokumentId=0fd2d7f6-0abd-49b3-b663-8e66803eca29&segmentId=44755192-ff52-451c-928e-8ae6dc08e6b9&indexName=findok-bmf); USP: Wirtschaftsjahr – Kalenderjahr oder abweichendes Jahr (https://www.usp.gv.at/themen/steuern-finanzen/umsatzsteuer-ueberblick/umsatzsteuervoranmeldung-und-umsatzsteuererklaerung.html)
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