Zahlungserleichterung

Was ist eine Zahlungserleichterung? Wie können Unternehmen oder Privatpersonen Steuerzahlungen beim Finanzamt stunden oder in Raten zahlen?

Zahlungserleichterung beim Finanzamt in Österreich

Definition

Eine Zahlungserleichterung ist eine gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, Steuerverbindlichkeiten beim Finanzamt nicht sofort, sondern später oder in Teilbeträgen zu begleichen. Sie umfasst die Stundung (Zahlungsaufschub) und die Ratenzahlung. Weiters kann, wenn die Gewinnerwartung nicht zutrifft, ein Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlung gestellt werden. Antragsteller:innen müssen glaubhaft machen, dass die sofortige Entrichtung mit erheblichen Härten verbunden wäre, jedoch keine Gefährdung des Steueranspruchs besteht.

Anwendung von Zahlungserleichterungen

Zahlungserleichterungen kommen zum Einsatz, wenn Steuerpflichtige ihre Abgabenschulden nicht fristgerecht begleichen können – etwa infolge wirtschaftlicher Engpässe. Der Antrag ist grundsätzlich vor Fälligkeit zu stellen, spätestens aber zum Zeitpunkt der Fälligkeit. Die Finanzverwaltung entscheidet im Einzelfall, ob und in welchem Umfang die Erleichterung gewährt wird.

Der Antrag für eine Zahlungserleichterung muss schriftlich begründet via FinanzOnline (Engpass, Liquiditätsprobleme etc.) eingebracht werden.

Relevanz für Steuerpflichtige und Steuerberatung

Für Unternehmen sowie Privatpersonen kann eine Zahlungserleichterung ein wichtiges Instrument zur Vermeidung von Säumniszuschlägen und Mahngebühren sein. Die Steuerberatungskanzlei unterstützt bei der Antragsstellung, der Auswahl der passenden Form (Stundung vs. Ratenzahlung) und der Begründung gegenüber dem Finanzamt. Eine professionelle steuerliche Begleitung erhöht die Erfolgsaussichten des Antrags und trägt zur Liquiditätssicherung bei.

Quellen

WKO: Zahlungserleichterung gegenüber dem Finanzamt (https://www.wko.at/steuern/zahlungserleichterungen-finanzamt-faq); BMF: Zahlungserleichterung (https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fristen-verfahren/beschwerde-zahlungserleichterung-nachsicht.html)

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