Elektronische Zustellung: Was ändert sich?
Das Budgetbegleitgesetz 2025, im Juni 2025 veröffentlicht, enthält zahlreiche Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung. Eine wichtige Neuerung betrifft die elektronische Zustellung von Finanzamtsdokumenten via DataBox in FinanzOnline.
Was ändert sich? Wer ist davon betroffen?
- Unternehmer:innen, die Umsatzsteuererklärungen abgeben müssen bzw. nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen oder darauf verzichtet haben, sind in Zukunft zum Empfang aller Dokumente im elektronischen Weg verpflichtet und zwar über die DataBox in FinanzOnline.
- Bisher konnten sich Kleinunternehmer:innen von der elektronischen Zustellung abmelden. Ab 1. September 2025 ist dies nicht mehr möglich, wenn sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet haben.
Was bedeutet „Verzicht wird aufgehoben“?
Viele Unternehmer:innen haben früher einen Verzicht auf elektronische Zustellung erklärt. Dieser Verzicht verliert nun automatisch seine Gültigkeit ab 1.9.2025. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Zustellung elektronisch – ohne weitere Handlungen.
Wichtig dabei ist, die Tatsache, dass eine Zustellung bereits mit der Ablage in der DataBox ihre Gültigkeit hat. Ab diesem Zeitpunkt laufen auch die Fristen – unabhängig davon, ob man die Nachricht tatsächlich bemerkt hat.
Was ist für Unternehmer:innen jetzt zu tun?
- Überprüfung, ob eine aktuelle E-Mail adresse in FinanzOnline hinterlegt ist – darüber erfolgt die Benachrichtigung, sobald neue Dokumente in die DataBox zugestellt wurden, ansonsten können Fristen versäumt werden.
- Die DataBox sollte regelmäßig auf neue Dokumente überprüft werden.
- Die Fristen sollten im Blick behalten werden, denn die Zustellung gilt rechtlich ab dem Zeitpunkt der Zustellung in die DataBox – eine Kenntnisnahme ist für die Fristwirkung nicht erforderlich.
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