Telearbeit: Im Sommer bin ich dann mal weg

Ab 2025 ersetzt Telearbeit das Homeoffice in Österreich. Was rechtlich gilt, was steuerlich möglich ist – und worauf Sie jetzt achten sollten.

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July
2025
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Arbeiten zwischen Meeresrauschen und WLAN

Wenn andere ihre Zehen ins Wasser strecken oder durchs Burgenland radeln, klappen viele Selbstständige und Teleworker:innen den Laptop auf – oft mit Aussicht, aber eben auch mit Arbeit. Denn das flexible Arbeiten macht’s möglich: ein paar Stunden E-Mails im Schatten eines Olivenbaums, danach ein Sprung in den Pool oder ein Spaziergang am Meer. Klingt traumhaft – ist es auch. Vorausgesetzt, man kennt die steuerlichen und rechtlichen Spielregeln der Telearbeit. Denn ab2025 gelten in Österreich neue Vorgaben, die es zu beachten gibt.

Was ist neu? Von „Homeoffice“ zu „Telearbeit“

Der Begriff „Homeoffice“ gehört ab 2025 offiziell der Vergangenheit an – rechtlich spricht man nun nur noch von Telearbeit. Und das hat Konsequenzen. Telearbeit ist der neue Überbegriff für jede Form von ortsungebundener Arbeit – ob im eigenen Wohnzimmer, im Coworking-Space oder im Lieblingscafé. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen, die nur für das klassische Homeoffice galten, werden damit ausgeweitet.

Was muss vereinbart werden?

Wichtig: Telearbeit darf nicht einfach einseitig angeordnet werden. Diese Form der Zusammenarbeit muss immer schriftlich, auch mittels E-Mail zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in vereinbart werden. In Betrieben mit Betriebsrat kann das auch per Betriebsvereinbarung erfolgen – so lassen sich einheitliche Regelungen für alle schaffen.

Diese Vereinbarung kann auch befristet geschlossen werden und muss die konkreten Orte der Telearbeit benennen – also ob beispielsweise im Zweitwohnsitz, bei Angehörigen oder im Coworking-Space gearbeitet wird.

Außerdem wichtig zu wissen: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Telearbeit. Und bei wichtigen Gründen kann die Vereinbarung von beiden Seiten mit einer Monatsfrist gekündigt werden – etwa bei geänderter Wohnsituation oder betrieblichen Umstrukturierungen.

Und was ist bezüglich Versicherung zu beachten? Wann bin ich wo geschützt?

Mit2025 wird differenziert zwischen Telearbeit im engeren Sinn und Telearbeit im weiteren Sinn. Zur Telearbeit im engeren Sinn zählen – die eigene Wohnung (Haupt- oder Nebenwohnsitz), die Wohnung naher Angehöriger (Eltern, Kinder, Lebenspartner:innen etc.) oder angemietete Coworking-Spaces.

Für diese Orte besteht voller Unfallversicherungsschutz – sowohl während der Arbeit als auch auf dem Weg dorthin. Auch Wege zur Kinderbetreuung oder für das Mittagessen im Supermarkt sind abgedeckt.

Aber der Versicherungsschutz ist nur gewährleistet, wenn sich diese Orte in der Nähe zur eigenen Wohnung oder dem Arbeitsort befinden. Liegt beispielsweise der Coworking-Space auf einer kroatischen Insel, ist der Versicherungsschutz dahin.

Unter Telearbeit im weiteren Sinn fällt alles andere wie Arbeiten im Café, Hotel oder der Ferienwohnung und der Versicherungsschutz gilt nur während der tatsächlichen Arbeitszeit. Der Weg dorthin ist nicht versichert.

Was kann abgesetzt werden?

Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, die notwendigen digitalen Arbeitsmittel bereitzustellen –dazu zählen Laptop, Bildschirm, Tastatur, Drucker, Software und Datenverbindung. Wird vereinbart, dass private Geräte genutzt werden, muss dafür ein Kostenersatz geleistet werden.

Selbstständige können viele dieser Ausgaben steuerlich geltend machen – vorausgesetzt, sie werden betrieblich genutzt. Dazu zählen:

  • anteilige Kosten für Strom, Internet und Arbeitszimmer
  • Arbeitsmittel wie Laptop, Maus oder Headset
  • anteilige Miete, wenn ein eigenes Arbeitszimmer vorhanden ist

Und was gilt für die Arbeitszeit?

Wird überwiegend in Telearbeit gearbeitet, kann auf die minutengenaue Zeiterfassung verzichtet werden – wenn dies vereinbart wurde. In diesem Fall genügt die Dokumentation der Tagesarbeitszeit. Als „Telearbeitstag“ gilt nur jener Tag, an dem die gesamte berufliche Tätigkeit außerhalb des Unternehmens – z.B. im Homeoffice oder Coworking-Space – erbracht wurde.

Telearbeit kann neue Freiheiten eröffnen – auch und gerade im Sommer. Aber wie so oft gilt: Wer steuerlich und rechtlich auf der sicheren Seite sein will, sollte sich gut informieren, schriftlich alles gut regeln – und sich beraten lassen.

Obendrein zu beachten ist, dass bei grenzüberschreitender Telearbeit das Steuer- und Sozialversicherungssystem wechseln kann.

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