Steuerreform 2027/2028: Was ändert sich für Unternehmen?

Der Nationalrat hat das Budgetbegleitgesetz 2027–2028 beschlossen. Wir zeigen, welche Steuer- und Abgabenänderungen ab wann auf Ihr Unternehmen zukommen.

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September
2026
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Am 8. Juli 2026 hat der Nationalrat das Budgetbegleitgesetz 2027–2028 beschlossen. Damit steht fest: Auf österreichische Unternehmen kommen in den nächsten beiden Jahren zahlreiche steuerliche und abgabenrechtliche Änderungen zu. Einige entlasten, andere belasten – wir geben Ihnen einen Überblick, was ab wann gilt.

 

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Künftig wird der Tarif progressiv

  • Der KöSt-Satz bleibt bei 23 %, jedoch steigt er ab 2028 für Einkommensteile über 1 Million Euro auf 24 %.
  • Betroffen sind Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2027 beginnen.
  • Bei Unternehmensgruppen (§9 KStG) gilt die 1-Millionen-Grenze nur einmal für das gesamte Gruppeneinkommen.
    Das heißt: Maßgeblich ist dabei das Wirtschaftsjahr des Gruppenträgers.
  • Zusätzlich werden die KöSt-Vorauszahlungen 2028 für betroffene Unternehmen pauschal um 4,5 % erhöht.

 

Lohnnebenkosten sinken – aber nicht für alle gleich

  • Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) sinkt ab 2028 von 3,7 % auf 2,7 %.
  • Gleichzeitig fällt die bisherige DB-Befreiung für Mitarbeiter:innen ab 60 Jahren ersatzlos weg.
  • Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag wird ab 2027 auf einen einheitlichen Satz von 2,95 % angehoben – zuvor zahlten Geringverdiener:innen weniger. Für bestehende Dienstverhältnisse gibt es eine Übergangsregelung bis 2031, für Lehrlinge bleibt der Beitrag bei maximal 1,15 % gedeckelt.

 

Höchstbeitragsgrundlage steigt außerordentlich

  • Die ASVG-/GSVG-Höchstbeitragsgrundlage wird 2027 um 150 Euro und 2028 um weitere 50 Euro pro Monat erhöht – zusätzlich zur regulären jährlichen Anpassung.
  • Davon betroffen sind vor allem gut verdienende Selbständige und Geschäftsführer:innen, deren Einkommen über der bisherigen Grenze lag.

Gewinnfreibetrag: Wertpapiere fallen als Investition weg

  • Für die Wirtschaftsjahre 2027 bis 2029 zählen beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nur noch Investitionen in körperliche Wirtschaftsgüter (z. B. Maschinen, Anlagen).
  • Wertpapierkäufe bringen in diesem Zeitraum keine Steuerersparnis mehr.
  • Besonders betroffen sind wissensintensive Dienstleister mit geringem Bedarf an Sachanlagen.

 

Neuer Sachbezug für E-Dienstwagen

  • Die private Nutzung von Elektro-Firmenautos war bisher steuerfrei. Das ändert sich mit 1. Jänner 2027.
  • 2027: Sachbezug von 0,375 % der Anschaffungskosten (max. 180 Euro/Monat)
  • 2028: Anstieg auf 0,625 % (max. 300 Euro/Monat)
  • Das gilt auch für Gesellschafter-Geschäftsführer:innen mit wesentlicher Beteiligung.

 

Homeoffice-Pauschalen fallen weg

  • Das große und kleine Arbeitsplatzpauschale für Selbständige sowie das Telearbeitspauschale entfallen für Wirtschaftsjahre, dienach dem 31.12.2026 beginnen.
  • Als Ausgleich wird die unentgeltliche Überlassung digitaler Arbeitsmittel (Laptop, Handy) durch den Arbeitgeber ausdrücklich steuerfrei gestellt.

Strengere Regeln für Gesellschafter-Verrechnungskonten

  • Forderungen einer Gesellschaft gegenüber ihren Gesellschafter:innen (natürliche Personen) müssen künftig bis zum Bilanzstichtag beglichen oder in ein fremdübliches Darlehen umgewandelt werden – mit schriftlicher Vereinbarung, marktüblicher Verzinsung und Bonitätsprüfung.
  • Erfolgt dies nicht, gilt die Forderung als ausschüttungsgleich und löst Kapitalertragsteuer (KESt) aus.
  • Die Regelung greift erstmals für Wirtschaftsjahre,die 2027 enden.

 

Sonstige Neuerungen

  • Immobilien-Altvermögen: Die pauschalen Anschaffungskosten werden reduziert, wodurch die effektive Steuerbelastung bei Verkäufen ab 1.1.2027 steigt – der nominelle Satz von 30 % bleibt jedochunverändert.
  • Neue Paketsteuer von 2 Euro pro Paket ab 1. Oktober 2026 – betrifft nur Versandhändler mit mehr als 100 Mio. Euro Inlandsumsatz im Vorjahr.
  • Die Haftung bei Scheinunternehmen wird ausgeweitet: Auftraggeber haften künftig auch für Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteueraus der beauftragten Arbeitsleistung und die daraus resultierende Umsatzsteuer.

 

Fahrplan: Was wann in Kraft tritt

  • 1. Oktober 2026: Einführung der neuen Paketsteuer
  • 1. Jänner 2027: Wegfall der Homeoffice-/Arbeitsplatzpauschalen, neuer Sachbezug für E-Dienstwagen, einheitlicher AV-Beitrag von 2,95 %, Gewinnfreibetrag nur noch für Sachinvestitionen, höhere ImmoESt bei Altvermögen-Verkäufen
  • Wirtschaftsjahre mit Ende 2027: Neue Regeln für Gesellschafter-Verrechnungskonten treten erstmals in Kraft
  • 1. Jänner 2028: DB sinkt auf 2,7 %, KöSt-Staffelung (24 % für Einkommen über 1 Mio. Euro) für Wirtschaftsjahre ab 2028, höhere KöSt-Vorauszahlungen, höherer Sachbezug für E-Dienstwagen

 

Was Sie jetzt machen sollten

  • GmbHs mit Gewinnen nahe der 1-Millionen-Grenze: Prüfen Sie gemeinsam mit uns, ob sich eine Anpassung der Gewinnplanung oder des Wirtschaftsjahres vor Inkrafttreten der neuen KöSt-Staffelung lohnt.
  • Einzelunternehmer:innen mit Wertpapier-Gewinnfreibetrag: Nutzen Sie noch die Möglichkeit noch für das Wirtschaftsjahr 2026, bevor die Einschränkung ab 2027 gilt.
  • Unternehmen mit Gesellschafter-Verrechnungskonten: Bringen Sie bestehende Salden rechtzeitig in Ordnung, um die KESt-Falle zuvermeiden.
  • Betriebe mit E-Dienstwagen-Flotte: Kalkulieren Siedie zukünftigen Sachbezugskosten in Ihre Fuhrpark-Planung ein.

Da es sich um ein bereits beschlossenes Gesetzhandelt, sind die genannten Eckpunkte weitgehend fix. Bei einzelnen Detailregelungen können im Vollzug allerdings noch Klarstellungen folgen. Wir behalten die Entwicklungen für Sie im Blick und informieren Sie über weitere Änderungen.

Sie möchten wissen, wie sich die Reform konkret auf Ihr Unternehmen auswirkt?

Kontaktieren Sie uns und wir prüfen das gemeinsam mit Ihnen.