Betriebsübergabe im Burgenland: Warum sich frühzeitige Planung auszahlt

Betriebsübergabe im Burgenland: Nachfolgeformen, steuerliche Stolpersteine, Haftungsfallen und neue Förderungen wie Grace-Period-Gesetz und NextGen4Austria.

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September
2026
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Bis 2034 stehen in Österreich rund 52.500 Unternehmen vor einer Übergabe. Das betrifft knapp ein Viertel aller Arbeitgeberbetriebe und über 700.000 Arbeitsplätze. Auch im Burgenland werden viele Familienbetriebe in den kommenden Jahren mit dieser Fragestellung konfrontiert. Wer frühzeitig plant, kann Steuern sparen, Streit vermeiden und sein Lebenswerk sichern. Wer zu spät beginnt, riskiert unnötige Steuerlasten und Haftungsfallen. Wir zeigen Ihnen, welche Nachfolgeformen es gibt und worauf Sie besonders achten sollten.

 

Warum wird ein Betrieb überhaupt übergeben?

  • Rund 60 % der Übergaben erfolgen aufgrund des bevorstehenden Pensionsantritts.
  • Rund 30 % haben familiäre oder wirtschaftliche Gründe.
  • Etwa zwei Drittel aller Übergaben finden innerhalb der Familie statt, ein Drittel geht an Mitarbeiter:innen, Branchenkolleg:innen oder externe Käufer:innen.

 

Die Formen der Nachfolge im Überblick

Familieninterne Übergabe

  • Klassischer Fall: Der Betrieb geht an Kinder oder andere Angehörige über.
  • Die Übergabe kann zu Lebzeiten (Schenkung, teilentgeltliche Übernahme) oder im Erbfall erfolgen.
  • Steuerlich entscheidend ist die Höhe der Gegenleistung: Beträgt sie höchstens 25 % des gemeinen Werts des Betriebs, gilt die Übergabe als unentgeltlich (Schenkung). Ab 75 % gilt sie als entgeltlich (Verkauf). Dazwischen liegt eine Mischform.

Verkauf an Dritte oder an Mitarbeiter:innen (Management-Buy-Out)

  • Der Betrieb wird an externe Käufer:innen oder an langjährige Mitarbeiter:innen verkauft.
  • Hier stellt sich die zentrale steuerliche Weichenstellung: Asset Deal (einzelne Wirtschaftsgüter werden verkauft) oder Share Deal (Unternehmensanteile wechseln den Eigentümer). Beide Varianten haben unterschiedliche steuerliche Konsequenzen für Käufer:in und Verkäufer:in.

Verpachtung

  • Der Betrieb wird nicht verkauft, sondern gegen Pachtzins zur Nutzung überlassen – etwa als Übergangslösung, bis ein:e Nachfolger:in feststeht.

 

Steuerliche Stolpersteine bei der Übergabe

Veräußerungsgewinn und Einkommensteuer

  • Im Jahr der Übergabe muss der oder die Übergeber:in sowohl den laufenden Jahresgewinn als auch einen möglichen Veräußerungsgewinn versteuern. Um die Steuerlast nicht unnötig hoch werden zu lassen, gibt es spezielle Begünstigungen – diese müssen jedoch aktiv beantragt und richtig strukturiert werden.

Kaufpreisaufteilung nicht vergessen

  • Der Kaufpreis muss vertraglich in Firmenwert und – bei konzessionspflichtigen Tätigkeiten – Konzessionswert aufgeteilt werden. Der Firmenwert ist beim Nachfolger über 15 Jahre abschreibbar, die Konzession nicht.
  • Wird diese Aufteilung nicht vertraglich geregelt, entscheidet das Finanzamt – meist zum Nachteil des Nachfolgers.

Haftungsfallen

  • Wer ein Unternehmen übernimmt, haftet grundsätzlich für Schulden, die er kannte oder kennen musste, allerdings begrenzt auf den Wert des übernommenen Vermögens. Die Behörden legen „kennen musste" weit aus, daher gehört ein Blick in die Buchhaltung zur Mindest-Sorgfaltspflicht.
  • Wer den Betrieb fortführt, übernimmt zudem alle unternehmensbezogenen Verträge – unabhängig davon, ob er sie kannte. Kund:innen und Lieferant:innen haben allerdings ein dreimonatiges Widerspruchsrecht.

Unbekannte Steueraltlasten

  • Eine der größten Ängste bei familieninternen Übergaben ist, dass noch offene Steuerschulden aus der Vergangenheit auftauchen. Seit dem 1. Jänner 2025 schafft das sogenannte Grace-Period-Gesetz hier Abhilfe.

Liegenschaften im Betriebsvermögen

  • Sind Grundstücke oder Gebäude Teil des Betriebsvermögens, lohnt sich ein genauer Blick, denn hier lauern häufig die teuersten steuerlichen Fallen bei einer Übergabe.

Realistische Unternehmensbewertung

  • Der Wert eines Betriebs hängt oft von immateriellen Faktoren wie dem Kundenstamm oder einem eingespielten Team ab. Eine fundierte Bewertung durch Steuerberatung und gegebenenfalls Unternehmensberatung ist die Basis für einen fairen Kaufpreis und die steuerliche Gestaltung.

 

Neu seit 2025/2026: Mehr Unterstützung als je zuvor

  • Grace-Period-Gesetz (seit 1.1.2025): Es erleichtert Betriebsübergaben, indem Unternehmensübertragungen vom Finanzamt begleitet werden. Der oder die Übergeber:in kann beim Finanzamt eine „Begleitung der Unternehmensübertragung" beantragen. Das Finanzamt prüft die letzten drei Steuerjahre innerhalb von neun Monaten und bestätigt danach schriftlich, dass keine offenen Steuerverbindlichkeiten bestehen. Die eigentliche Übergabe muss dann innerhalb von zwei Jahren ab Antragstellung erfolgen.
  • NextGen4Austria (Start Februar 2026): Bundesweites Programm des Wirtschaftsministeriums und der WKÖ für Erstübernehmer:innen von KMU – mit kostenlosem Coaching, Vernetzung mit übergabewilligen Unternehmer:innen und Zuschüssen für externe Beratung.
  • WKO-Nachfolgebörse: Kostenlose Plattform, auf der übergabewillige Unternehmer:innen ihren Betrieb anonym inserieren können, während Interessent:innen ein Suchprofil anlegen – die WKO vermittelt, ohne dass Kund:innen oder Mitarbeiter:innen davon erfahren.

Speziell im Burgenland bietet die Wirtschaftsagentur Burgenland eigene Förderungen im Zusammenhang mit Betriebsübernahmen an, etwa Zuschüsse zu übernahmebedingten Beratungskosten (zum Beispiel für Finanzplanung, Steuern oder rechtliche Themen). Da sich Förderrichtlinien und -budgets ändern können, lohnt sich vor Antragstellung ein aktueller Check bei der Wirtschaftsagentur Burgenland oder der WKO Burgenland.

 

Was Sie jetzt tun sollten

  • Frühzeitig beginnen: Je früher der Prozess startet, desto mehr steuerlicher und rechtlicher Gestaltungsspielraum bleibt.
  • Form der Nachfolge klären: Familie, Verkauf, Mitarbeiter:innen oder Verpachtung – die Wahl beeinflusst maßgeblich die steuerliche Struktur.
  • Kaufpreisaufteilung und Haftungsfragen vertraglich regeln, statt es auf eine Entscheidung des Finanzamts ankommen zu lassen.
  • Steueraltlasten frühzeitig klären – etwa über das Grace-Period-Gesetz.
  • Verfügbare Förderungen prüfen, insbesondere die burgenlandspezifischen Angebote der Wirtschaftsagentur Burgenland.

Eine Betriebsübergabe ist ein Prozess – kein Ereignis über Nacht. Setzen Sie sich rechtzeitig mit uns zusammen, damit wir gemeinsam die für Ihren Betrieb passende Lösung finden.

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